IHK sieht Berliner Internetcafés durch neue Steuer bedroht

Angeblich will die Berliner Finanzverwaltung Vergnügungssteuer für jeden aufgestellten PC in Internetcafés verlangen.

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Von
  • Torge Löding

Viele Internetcafés in Berlin stehen nach Ansicht der Berliner Industrie- und Handelskammer vor dem Aus. Die Finanzverwaltung nehme einen noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zum Anlass, von Internetcafés Vergnügungssteuer für jeden aufgestellten PC in der gleichen Höhe zu verlangen, wie sie von Spielhallenbetreibern pro Spielgerät verlangt werden, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmerverbandes. Die Belastung für jeden PC steige somit von 12,78 Euro monatlich auf 153,39 Euro monatlich.

"Dieses Vorpreschen bedroht eine noch junge Branche in ihrer Existenz. Zwischen 50 und 100 Unternehmen und die dort Beschäftigten sind durch dieses Vorgehen gefährdet", kritisiert die IHK Berlin. Aus anderen Kommunen sei eine vergleichbare "Treibjagd" gegenüber Internetcafés nicht bekannt.

Im Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin beschlossen, dass jeder, der ein Internetcafé betreiben will, dazu eine Spielhallen-Erlaubnis brauche. Auch wenn die Computer nicht in erster Linie für Spiele genutzt würden, müsse eine solche Erlaubnis vorliegen. Von der IHK Berlin wird dies rechtlich anders eingestuft; sie sieht in Internetcafés in keinem Fall Spielhallen, selbst dann nicht, wenn die PCs überwiegend zu Spielzwecken genutzt werden. Dies ergebe sich schon daraus, dass der Gesetzgeber 1961 bei der Erlaubnispflicht für Spielhallen Computer überhaupt nicht im Blickfeld haben konnte, aber auch aus der Mehrfachnutzungsmöglichkeit von Computern als Schreibgerät, Internetzugang und eben auch für Spielzwecke. Aus der Berliner Finanzverwaltung war dazu bislang keine Stellungnahme zu bekommen. (tol)