Twitter-Deal: US-Bundesbehörden ermitteln wohl gegen Musk

Aus einer Gerichtseinreichung von Twitter geht hervor, dass US-Bundesbehörden gegen ihn ermitteln. Vieles ist aber noch unklar.

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(Bild: Rokas Tenys/Shutterstock.com)

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US-Bundesbehörden sollen im Rahmen des 44 Milliarden US-Dollar schweren Twitter-Deals Ermittlungen gegen Tesla-Chef Elon Musk aufgenommen haben. Das steht einem Agenturbericht zufolge in Dokumenten, die Twitters Anwälte im Verfahren um die Übernahme des Unternehmens durch Musk bei Gericht eingereicht haben. Unklar ist allerdings, worum es sich bei den Ermittlungen genau handelt. Auch ist noch offen, welche Behörden konkret gegen Musk ermitteln sollen. Beides gehe aus dem Vermerk nicht hervor.

Alex Spiro, einer von Musks Anwälten im Streit über die Twitter-Übernahme, bezeichnete die Eingabe gegenüber Reuters als irreführend: "Es sind die Führungskräfte von Twitter, gegen die die Bundesbehörden ermitteln". Weitere Details nannte er nicht. Twitter und Musk schweigen zu dem Thema.

Spekuliert wird, dass es sich bei der gegen Musk ermittelnden Behörde um die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC handeln könnte. Aus welchem Grund ist zunächst nicht öffentlich bekannt.

Musk war in der Vergangenheit bereits öfter mit der SEC aneinandergeraten – damals im Zusammenhang mit Tweets zur wirtschaftlichen Situation Teslas. Die SEC und Musk trafen daraufhin eine Übereinkunft, dass Musk über Themen, die den Börsenkurs von Tesla unrechtmäßig beeinflussen könnten, nicht mehr twittern darf oder dies nur in Absprache mit seinen Anwälten tut. Im Juni versuchte Musk, diese Regeln zu kippen.

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Derzeit ringen Twitter und Musk, der den Microblogging-Dienst nach seinem ĂĽberhasteten RĂĽcktritt von der geschlossenen Kaufvereinbarung nun doch ĂĽbernehmen will, um eine neuerliche Einigung. Das von Twitter im Juli initiierte Gerichtsverfahren, das am 17. Oktober beginnen sollte, ist vorerst gestoppt. Richterin Kathleen McCormick hatte das Verfahren am 6. Oktober ausgesetzt, um den beiden Parteien Zeit zu geben, eine Einigung zu finden. Die Frist dafĂĽr endet am 28. Oktober. Sollte bis dahin kein Vertrag zustande gekommen sein, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Ein Prozessbeginn im November ist dann wahrscheinlich.

(olb)