Eltern haften für ihre Kinder -- auch bei Telefonkosten

Für die Telefonkosten von Kindern und Jugendlichen müssen meistens die Erziehungsberechtigten aufkommen.

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  • dpa

Für die Telefonkosten von Kindern und Jugendlichen müssen meistens die Erziehungsberechtigten aufkommen. Dies gelte zumindest dann, wenn keine Sperren oder Zugangscodes installiert wurden, teilt die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter Berufung auf verschiedene Gerichtsurteile mit. Haftbar gemacht werden kann, wer seinen Kindern generell die Telefonmitbenutzung gestattet. Es reiche nicht aus, wenn die Eltern Auslandstelefonate oder die Nutzung von 0190-Nummern einfach verboten haben.

So hat etwa das Landgericht Berlin den Angaben zufolge einen Vater zur Zahlung von Telefonkosten in Höhe von rund 8800 Euro verurteilt, die sein minderjähriger Sohn am heimischen Computer verursacht hatte (Aktenzeichen 18 O 63/01). Der Vater hätte die unbefugte Nutzung des ISDN-Anschlusses durch einen Zugangscode leicht verhindern können, so die Richter.

In einem weiteren Fall hatten Jugendliche in einer betreuten Wohnung rund 10.000 Euro für Telefonsex vertelefoniert. Hier verurteilte das Landgericht Hamburg die Träger der Jugendwohnungen dazu, die Gebühren zu übernehmen (Aktenzeichen 303 O 339/95). Es hätte vielfältige Möglichkeiten gegeben, dem Missbrauch durch technische Sperren Einhalt zu gebieten. (dpa) / (tol)