FDP-Politiker warnt vor "Flächenbrand" bei Netz-Sperrungen

Der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion will notfalls über eine Koalition der Netzpolitiker und gesetzliche Klarstellungen die Bezirksregierung Düsseldorf von ihren Sperrungsbestrebungen abbringen.

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Nachdem einige Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen sich auf die Seite der Bezirksregierung Düsseldorf in Bezug auf die sofortige Sperrung zweier in den USA gehosteter Webseites geschlagen haben, wirft das im Rahmen von Internet-Zensur kontrovers diskutierte Thema auch in Berlin wieder Wellen. "Es brennt in Sachen Sperrungsverfügung", erklärte Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, gegenüber heise online. Der Liberale fürchtet einen "Flächenbrand", sollten weitere Richter die in der Fachwelt umstrittenen Praktiken des Düsseldorfer Regierungspräsidenten und obersten Medienwächters Büssows unterstützen. "Für die Provider ist schon jetzt eine beträchtliche Rechtsunsicherheit entstanden", weiß der Frankfurter Politiker. Doch sei mit dem Schlimmsten zu rechnen, da Büssow selbst erklärt habe, dass den kleinen Anfängen Hunderte von zu sperrenden Webseiten folgen sollten.

Die Zugangsanbieter sehen sich durch die im Raum stehenden Sperrorgien in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. "Sollte sich die Auffassung der Bezirksregierung durchsetzen", so Hannah Seiffert vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, "würde der als Ultima Ratio gedachte Rückgriff auf die Access-Provider zur Regel gemacht." Alle erdenklichen "problematischen Inhalte" weltweit seien dann konsequenterweise unter deutschem Recht zu sehen. Ein solcher Anspruch sei an sich bereits juristisch kaum denkbar. Seine Umsetzung könne schon gar nicht den Zugangsanbietern aufgebürdet werden. Die sich momentan mit der Sache beschäftigenden Verwaltungsgerichte hätten die Tragweite ihrer Beschlüsse und der anstehenden Urteile allerdings noch nicht erkannt und sich mit den Gegenargumenten nicht auseinander gesetzt. Tatsächlich ähnelt etwa der Beschluss der Richter in Düsseldorf einer langen Kopie der ursprünglichen "Beweisführung" Büssows.

Momentan steht es 4:3 bei den Beschlüssen der Verwaltungsgerichte zu Gunsten der Bezirksregierung. Otto hofft nun auf den Schiedsspruch des Oberverwaltungsgerichts Münster, bei dem es aber immer noch "nur" um die sofortige Vollstreckung der Büssowschen Sperrungsanordnung vom vergangenen Februar geht. Urteile in den Hauptverhandlungen sind noch nicht in Sicht. Sollte Münster gegen die Zugangsanbieter entscheiden, sieht der FDP-Politiker den Bundesgesetzgeber gefordert. "Wir müssen hier Klarheit schaffen", betont Otto. Einen "deutschen Sonderweg mit Sperrungsverfügungen" dürfe es nicht geben. Er wäre schädlich für die Akzeptanz des Internet hierzulande und mache Deutschland international "zum Gespött". Denn wer an Nazi-Schund kommen wolle, werde durch die leicht zu umgehenden Sperrmethoden nicht daran gehindert.

Otto strebt für den Fall der Fälle in Absprache mit den ähnlich denkenden Netzpolitikern der anderen Fraktionen eine Allianz "ohne parteipolitische Scheuklappen an", die den alten Makel der gesetzlichen Trennung zwischen Medien- und Telediensten und den sich daraus ableitenden widersprüchlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern aufhebt. Als Koordinationsplattform soll der nach langen Diskussionen wieder eingesetzte Unterausschuss Neue Medien dienen, der sich schon einmal mit den Sperrungsverfügungen kritisch auseinander gesetzt hat. (Stefan Krempl) / (jk)