Doch keine Steuererhöhung für Zeitschriften mit CDs
Der Finanzausschuss des Bundestages hat die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Mehrwertsteuersatz für Zeitschriften mit CD- und anderen Beigaben auf 16 Prozent zu erhöhen, verworfen.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Mehrwertsteuersatz für Zeitschriften mit CD- und anderen Beigaben auf 16 Prozent zu erhöhen, verworfen. Damit bleibt es bei 7 Prozent Mehrwertsteuer für eine Zeitschrift, wenn beispielsweise eine CD mit Software beiliegt.
Der Zeitschriftenverlegerverband (VDZ) hatte gegen die Pläne des Finanzministers argumentiert, gerade in den pädagogisch wichtigen Bereichen wie Schulbüchern, Kinder- und Jugendzeitschriften würden CDs und Spielsachen zur Förderung des Nachwuchses beigegeben. Die finanziellen Spielräume bei diesen Zielgruppen seien besonders begrenzt. Nun begrüßt der VDZ die Rücknahme der Regierungspläne. "In Zeiten miserabler Pisa- und Unicef-Ergebnisse sollten wir wirklich alles tun, was Kinder zum Lesen und Lesenlernen anregt." (anw)