U-Spaces: Drohnen-Lufträume in Städten könnten 2023 starten

Der Einsatz von Drohnen könnte über sogenannte U-Spaces deutlich zunehmen. Einem Experten zufolge könnten diese Drohnen-Lufträume in einem Jahr starten.

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(Bild: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com)

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  • dpa
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Im Herbst 2023 könnte es nach Expertenschätzung die ersten städtischen Lufträume geben, in denen Drohnen im Regelbetrieb außerhalb der Sichtweite des Piloten unterwegs sind. Eine EU-Rahmenverordnung eröffne die Möglichkeit zu sogenannten U-Spaces zwar schon ab Ende Januar kommenden Jahres, aber das nationale Gesetzgebungsverfahren mit konkreten Regeln werde noch dauern, sagte der Chef des Verbandes für unbemannte Luftfahrt (UAV DACH), Achim Friedl, der Deutschen Presse-Agentur. Bisher sind solche Flüge nur mit einer Art Sondergenehmigung nach aufwendigem Prozedere möglich. Dies soll vereinfacht werden.

U-Spaces sind urbane Lufträume in Bodennähe, in denen die Flüge von Drohnen, Hubschraubern und Flugzeugen koordiniert werden. Um Kollisionen zu vermeiden, sollen die Standorte dieser Flugkörper für alle Beteiligten sichtbar gemacht werden. Ein Dienstleister autorisiert die Flüge und gibt dem Drohnenpiloten Hinweise, wohin er fliegen darf. "U-Spaces können ein großer Schritt nach vorne sein, damit Drohnen häufiger eingesetzt werden als bisher", sagte Friedl.

Die Flugkörper könnten Firmenanlagen überwachen, dringende Gewebeproben für Kliniken transportieren, bei der Aufforstung im Wald unterstützen und Dienste für Handwerker übernehmen – etwa wenn sich ein Dachdecker vorab einen Überblick verschaffen will. Friedl fürchtet aber, dass die Gebühren so hoch sein könnten, dass sich das für viele Unternehmen nicht lohnt. "U-Spaces dürfen kein Hemmnis werden, das Wachstum bremst."

Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass es im kommenden Jahr einen Vorschlag für ein U-Space-Gesetz vorlegen werde. "Die ersten U-Spaces in Deutschland können unmittelbar im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren ausgewiesen werden." Bis dahin könnten Reallabore zu Forschungszwecken ausgewiesen werden. Dies geschah bereits im vergangenen Jahr am Hamburger Hafen. In Ingolstadt wird an einem weiteren Reallabor gearbeitet.

Die U-Spaces sind eines der großen Themen bei der Hubschrauber- und Drohnen-Messe European Rotors, die an diesem Dienstag in Köln startet. 209 Hersteller und Dienstleister präsentieren sich bei dem wichtigen Branchentreff.

Zum Start der Messe zeigt sich mit Blick auf die Drohnenbranche Deutschlands vor allem eines: dass sie ein Zukunftsversprechen ist. Die unbemannten Luftfahrzeuge werden zwar schon eingesetzt, etwa zur Vermisstensuche, Pipeline-Inspektion oder zum Medikamenten-Transport. Das eigentliche Potenzial aber – darin sind sich Experten einig – ist viel größer als derzeit praktiziert.

In den "U-Spaces", also urbanen Lufträumen in Bodennähe, müssen die Flüge von Drohnen, Hubschraubern und Flugzeugen künftig also koordiniert werden. Sie sind nur einige Hundert Meter hoch – wie hoch genau, muss noch festgelegt werden. Sie sollen sich unterhalb der Flughöhe von Flugzeugen befinden – es sei denn, diese starten oder landen.

Im Gegensatz zum weiteren Luftraum, wo die Flugbewegungen mit Radar überwacht werden, ist dieser Bereich gewissermaßen unkontrolliert – es gibt dort keinen Datenaustausch, der einen genauen Überblick über alle Flugbewegungen bietet, also auch die von Drohnen. Daher dürfen die unbemannten Fluggeräte eigentlich nur in Sichtweite des am Boden befindlichen Piloten fliegen. Flüge außerhalb der Sichtweite sind zwar möglich, aber das Genehmigungsprozedere ist sehr aufwendig.

Die U-Spaces sollen das ändern. Dort sollen Drohnen im Regelbetrieb auch außerhalb der Sichtweite fliegen dürfen. Um Kollisionen zu vermeiden, sollen die Standorte der Flugkörper für alle Beteiligten sichtbar gemacht werden. Ein Service Provider autorisiert die Flüge und gibt dem Drohnenpiloten Hinweise, wohin er fliegen darf.

"U-Spaces sind ein Meilenstein, um unbemannte Luftfahrzeuge besser in den Luftraum zu integrieren", sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk. Die Grüne Susanne Menge sagt, dass der Betrieb von größeren Drohnen ohne U-Spaces auf Sonderanwendungen begrenzt bliebe. "Handelt es sich um andere, wiederkehrende Drohnen-Missionen, geht es kaum ohne die Einrichtung von U-Spaces."

Aktuell sind für den Gebrauch von Drohnen in Wohngebieten zwei Gesetze maßgeblich: Das nationale deutsche Drohnen-Gesetz laut Luftverkehrsordnung und die EU Drohnenverordnung. Die seit Anfang 2021 gültige nationale Regelung besagt, dass "(...) alle Drohnen mit Kamera nicht über Wohngrundstücken fliegen dürfen, sofern der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigte – z.B. der Mieter / Pächter) nicht ausdrücklich zustimmt". Eine Ausnahme stellen hier Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera dar. Die Regelungen zum Nachlesen gibt es hier.

Die EU-Kommission hat in einer Rahmenverordnung festgelegt, dass ab Ende Januar losgelegt werden darf. Wie das genau gemacht wird, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen – in Deutschland wird es entsprechend im kommenden Jahr einen Vorschlag für ein U-Space-Gesetz des Bundesverkehrsministeriums geben. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens könnten "Reallabore" zu Forschungszwecken ausgewiesen werden, heißt es. Dies geschah bereits 2021 am Hamburger Hafen, in Ingolstadt wird derzeit an einem weiteren Reallabor gearbeitet.

Als U-Space Service Provider bringt sich die Frankfurter Firma Droniq in Stellung – der Dienstleister, der der Deutschen Flugsicherung und der Deutschen Telekom gehört, ist bereits in der Branche tätig.

Firmenchef Jan-Eric Putze weist darauf hin, dass die externen Betriebskosten noch unklar seien, unter anderem weil die Größe der U-Spaces noch nicht definiert worden sei vom Gesetzgeber. Je größer, desto besser, weil die Flugraum-Nutzung dann attraktiver werde für die Wirtschaft, sagt Putze. Zu den Preisen sagt der Manager, es sei im Interesse von Droniq, dass die Nachfrage nach Flügen steige.

Die Grünen-Politikerin Menge sagt, zu Beginn müssten U-Spaces subventioniert werden, "um überhaupt in Gang zu kommen". Am Ende müsse sich dieses Geschäftsfeld aber selbst tragen, betont sie.

Nach Einschätzung von Droniq-Chef Putze werden die U-Spaces Auftakt sein für rasches Wachstum der Drohnenbranche – vorausgesetzt, die Gesetzgebung sei klar und nicht restriktiv definiert. Vorbehalte in der Bevölkerung seien bedauerlich, sagt er. "Die Drohne ist nicht dazu da, heimlich den Nachbarn zu fotografieren, sondern um mit ihren ganzen vielfältigen Facetten das Leben zu verbessern." So wie einst Flugzeuge als Erfindung skeptisch beäugt worden seien und sich später als sicheres Verkehrsmittel durchgesetzt hätten, so seien nun Drohnen auf dem Weg zum anerkannten und verlässlichen Transportmittel.

Zu den Drohnenherstellern, die große Hoffnungen in die Neuerung setzen, gehört Quantum Systems aus dem bayerischen Oberpfaffenhofen. "Eine erfolgreiche Einführung von U-Spaces wird die Drohnenindustrie beflügeln", sagt Firmenchef Florian Seibel. Anstatt dass ein Pilot mit dem Auto durch die Gegend fährt, anhält und die Drohne dann in Sichtweite fliegen lässt, um Bahngleise oder Pipelines zu überwachen, könnte er dies künftig viel unkomplizierter und effizienter aus der Ferne machen. Technisch sei das längst gut und sicher machbar. "Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber endlich nachzieht."

Werden Drohnen in einigen Jahren zum üblichen Anblick gehören, wenn man zum Himmel blickt? Wird es ein Massengeschäft, wenn auch Lebensmittel und andere Waren damit zum Käufer gelangen? Volker Gollnick von der Technischen Universität Hamburg schüttelt den Kopf.

"In Deutschland werden Drohnen noch lange ein Nischenmarkt bleiben", sagt der Professor. Inspektionsflüge zu Infrastrukturen, Gebäuden, Stromtrassen, Bahngleisen oder Industrieanlagen werden zunehmen und Lufttaxis werden eingeführt, und dafür seien die U-Spaces eine unverzichtbare Grundlage. Dass aber Lieferdrohnen zu Konsumenten fliegen und Ware abliefern, werde sich nicht so schnell etablieren.

(tkn)