Deutsche Bank sieht keine Hinweise auf Cyber-Einbruch

Im Internet sind Hinweise aufgetaucht, denen zufolge Cyberkriminelle in die Netze der Deutschen Bank eingebrochen seien. Die Deutsche Bank findet keine Belege.

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(Bild: bluesroad/Shutterstock.com)

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Einigen Quellen im Internet zufolge gibt es einen Cyber-Einbruch bei der Deutschen Bank. Das lässt sich bislang jedoch nicht verifizieren.

Insbesondere auf einen Tweet gehen die Gerüchte in Internetforen und Blogs zurück. Der IT-Sicherheitsforscher Dominic Alviere postete das Gerücht im sozialen Netzwerk.

Dort ist ein Screenshot mit dem Foto und dem Logo der Deutschen Bank zu sehen. Die Angreifer versuchen demnach, die Dienste in dem Netzwerk anzupreisen und Zugriff darauf zu verkaufen.

So schreiben sie, dass sie Zugriff auf das Netzwerk einer bestimmten Bank – ohne sie jedoch namentlich zu nennen – verkaufen, wo sie Zugang als Domain-Administrator mit rund 21.000 Maschinen hätten, auf denen meist Windows laufe. Der Zugang solle 7,5 Bitcoin kosten, was bei derzeitigem Kurs rund 124.000 Euro entspricht.

Auf Anfrage von heise online erklärte ein Sprecher der Deutschen Bank, dass sein Unternehmen als Reaktion auf die Meldung, welche auf einen möglichen Cybervorfall hindeute, umgehend eine umfassende Analyse durchgeführt habe, um mögliche Auswirkungen auf die Deutsche Bank zu bewerten. "Unsere Analyse hat bislang keine Anzeichen für eine Gefährdung oder Beeinträchtigung unserer Systeme festgestellt."

Die Deutsche Bank überwache die technologische Umgebung kontinuierlich, um Bedrohungen frühzeitig zu identifizieren. Daher sei man "entsprechend darauf vorbereitet, zu reagieren. "Wir werden die Situation weiterhin beobachten und analysieren. Die Integrität und die Sicherheit der uns anvertrauten Daten hat für uns höchste Priorität", heißt es von der Deutschen Bank.

Den Gerüchten zufolge sollen die angeblichen Einbrecher bei der Deutschen Bank (ehemalige) Mitglieder derselben kriminellen Bande REvil sein wie beim Einbruch in die australische Medibank. Dort kam es kürzlich zur Veröffentlichung von vertraulichen Daten nach einem tatsächlichen Cyber-Einbruch.

(dmk)