US-Gericht verbietet Unternehmen das Versenden von Spam
Der E-Mail-Dienstleister MonsterHut soll unter anderem auf betrĂĽgischere Weise Mail-Adressen gesammelt haben.
Das oberste Gericht des Bundesstaates New York hat dem Unternehmen MonsterHut untersagt, unaufgefordert Mails zu verschicken. Damit hat sich der New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer mit seiner Klage vom Mai 2002 durchgesetzt. Darin beschuldigte er den E-Mail-Marketing-Dienstleister, mehrere Millionen Spam-Mails verschickt zu haben.
Spitzer warf MonsterHut weiterhin vor, es sammle mit betrügerischen Tricks E-Mail-Adressen und versende an diese Werbemails, von denen einige Betrugsversuche darstellten. Richterin Lottie E. Wilkins hat nun MonsterHut-CEO Todd Pelow untersagt, solche Praktiken weiter anzuwenden. Sie würden gängigen Standards in keiner Weise entsprechen.
Rund 750.000 Adressaten sollen sich laut US-amerikanischen Medien seit März 2001 beschwert haben, doch das Unternehmen habe ihnen angeblich nachweisen können, MonsterHut eine Erlaubnis für die Zusendung von E-Mails erteilt zu haben. Diese Einwilligungen stammten aber von anderen Organisationen, bei denen MonsterHut auf Adressenfang gegangen sei. (anw)