Überwachung: EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung in Bulgarien für rechtswidrig

Auch das sechsmonatige Protokollieren von Nutzerspuren in Bulgarien ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, hat der Europäische Gerichtshof am Freitag geurteilt.

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(Bild: Zolnierek/Shutterstock.com)

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Eine weitere nationale Vorschrift zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung in den EU-Mitgliedsstaaten hat keinen Bestand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag im Lichte seiner ständigen Rechtsprechung entscheiden, dass die in Bulgarien 2015 eingeführte Pflicht für Telekommunikationsanbieter zum sechsmonatigen Aufbewahren von Verbindungs- und Standortdaten dem EU-Recht widerspricht.

Die Auseinandersetzung hat bereits eine längere Vorgeschichte. Das bulgarische Verfassungsgericht erklärte 2015 eine nationale Vorgabe für ungültig, wonach Provider die elektronischen Nutzerspuren mindestens ein Jahr vorhalten mussten. Das Parlament des EU-Landes führte daraufhin binnen zwei Wochen eine Neuregelung mit der sechsmonatigen Speicherfrist ein. Auch dagegen klagten mehrere Bürger und Ombudspersonen. Das Fachstrafgericht Bulgariens legte den Fall daher im Juni 2021 dem EuGH vor.

Die Luxemburger Richter urteilten in der Rechtssache C-350/21 nun, dass die E-Privacy-Richtlinie nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, "die zur Bekämpfung der schweren Kriminalität und zur Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit präventiv eine allgemeine und undifferenzierte Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen". Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der bulgarische Gesetzgeber die Speicherdauer verkürzt und eine Reihe von Garantien rund um die Speicherung und den Zugang zu den einschlägigen Informationen eingeführt habe.

Zudem stellte der EuGH klar, dass die Datenschutzvorgaben mit Blick auf die Grundrechtecharta sich auch mit nationalen Regeln beißen, die keine Informationspflicht für Bürger vorsehen, auf deren Daten Strafverfolger zugegriffen haben. Ferner müsse Betroffenen ein Rechtsbehelf gegen einen unrechtmäßigen Zugang zu diesen Informationen zur Verfügung stehen, was in Bulgarien nicht der Fall gewesen sei.

Der Gerichtshof sieht sich seit Jahren genötigt, Gesetze in Mitgliedsstaaten zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen, obwohl er dazu bereits frühzeitig Grundsatzurteile sprach. Zuletzt trafen die entsprechenden Ansagen vor Bulgarien Deutschland. Hier ist nun ein heftiger Streit über eine Nachfolgebestimmung entbrannt: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist für das Einfrieren von Verkehrsdaten im Verdachtsfall (Quick Freeze), Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kämpft für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen und Portnummern.

(bme)