Gesundheitsnetz: Bundesärztekammer kritisiert Pläne für TI-Pauschale

Nach Kritik der Kassenärzte an den Plänen des Bundesgesundheitsministers für eine TI-Pauschale kommt nun auch Kritik von der Bundesärztekammer.

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(Bild: Sebastian Duda/Shutterstock.com)

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Die Finanzierung für die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Komponenten soll mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz umgebaut werden. Die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert nun einen vergangene Woche eingereichten Änderungsantrag der Ampelkoalition für den Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) zur Neuregelung der bisherigen Finanzierung der TI – mit der Patientendaten sicher übermittelt werden sollen.

Die BÄK bezeichnet die Konzeption für die geplante Pauschale rund um die TI als ungeeignet und wendet sich mit seinen Bedenken in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister und die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses. Bei der bisherigen Finanzierung war für Arztpraxen eine Refinanzierung der Kosten für die "entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten" der TI vorgesehen.

Die künftigen Pauschalen würden von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der für die Digitalisierung zuständigen Gematik GmbH festgelegt und seien laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) zu knapp bemessen. Die Pauschalen sollen anhand der bis zum November erhobenen Kosten berechnet werden und "dauerhaft in dieser Höhe auch die in Zukunft entstehenden Kosten und Komponenten abdecken". Damit sei die Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten unbekannt, so Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. "Eine solche Finanzierungslogik hat befreiende Wirkung für die Krankenkassen und wälzt das komplette wirtschaftliche Risiko auf die Praxen ab. Das Ziel der Umstellung einer TI-Pauschale, auch bei Leistungserbringern Planungssicherheit zu schaffen, kann so nicht erreicht werden", sagt Reinhardt.

Durch eine monatliche Pauschale könne nicht gewährleistet werden, dass sich die Anbieter der für die TI notwendigen Dienste und Komponenten an diese Kosten halten würden. "In diesem Fall würden die betroffenen Praxen in Vorleistung in mindestens fünfstelliger Höhe treten müssen.", so Reinhardt. Es könne laut KBV bis zu 72 Monate dauern, bis die Ärzte Rückerstattungen erhalten.

Die Anpassung der monatlichen Pauschalen müsse durch Verhandlungen zwischen Kostenträgern und IT-Anbietern erfolgen. Ein Vorschlag der KBV sieht ebenfalls vor, "dass künftig der GKV-Spitzenverband und die TI-Anbieter die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten für die TI-Komponenten vereinbaren – vergleichbar mit der Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel."

Neben der Kritik an der geplanten TI-Pauschale ging Reinhardt auch auf Anpassungen beim Authentifizierungs- und Anmeldeverfahren von Versicherten ein. Sofern Versicherte Zugriff auf ihre Daten in den digitalen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte erhalten wollen, könnten sie nach der erstmaligen Authentifizierung auf hohem Sicherheitsniveau ein Anmeldeverfahren mit einem "anderen angemessenen Sicherheitsniveau" auswählen. Dies könnte beispielsweise bei der E-Rezept-App der Fall sein, für die Versicherte zum jetzigen Zeitpunkt zur Authentifizierung beim E-Rezept-Fachdienst oft immer wieder eine PIN eingeben und ihre Versichertenkarte an das Smartphone halten müssen.

Für ein niedrigschwelligere Authentifizierung müsse der Patient schriftlich oder elektronisch erklären, dass er vom datenschutzrechtlich Verantwortlichen über die Besonderheiten des Verfahrens umfassend informiert wurde. Vom BMG und der Gematik verlange Reinhardt allerdings eine Klarstellung, wer die datenschutzrechtlich verantwortliche Person ist. Aus Sicht der BÄK sei ausgeschlossen, "dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Rolle des datenschutzrechtlich Verantwortlichen mit den entsprechenden Informations- und Dokumentationspflichten übernehmen".

Grundsätzlich halte die Ärztekammer diese Vorhaben zwar für richtig, "da komplexe technische Verfahren der Authentifizierung häufig eine unzureichende Usability bieten und von Teilen vulnerabler Patientengruppen nicht zu bedienen sind". Die BÄK appelliert an die Verantwortlichen, ein Authentifizierungsverfahren zu entwickeln, die bei "möglichst großer" Nutzerfreundlichkeit ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.

(mack)