Vorerst kein LTE 900 an Bahnstrecken: GSM-R-Härtungspflicht wird ausgesetzt

Mehr als 1.000 Triebfahrzeuge können nicht rechtzeitig zum Fahrplanwechsel mit gehärtetem Zugfunk ausgestattet werden. Das hat Auswirkungen auf den Mobilfunk.

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(Bild: KPhrom/Shutterstock.com)

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Von
  • Andreas Sebayang

Die Pflicht zur sogenannten Härtung des Zugfunks von Schienenfahrzeugen ist ausgesetzt worden. Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) heise online auf Nachfrage sagte, wird die Vorgabe der DB Netz AG ausgesetzt. Beschlossen wurde dies am 23. November 2022.

Eigentlich sollten nahezu alle Triebfahrzeuge und Loks, die im Netz der Deutschen Bahn verkehren sollten, GSM-R-Funksysteme bekommen, bei denen es kein Risiko für Störungen durch Mobilfunkgeräte im LTE-900-Netz gibt. Das gilt also nicht nur für Fahrzeuge der Deutschen Bahn. Für den 11. Dezember 2022, dem nächsten Fahrplanwechsel, sollte die Vorgabe gelten, dass – bis auf wenige Ausnahmen – nur noch gehärtete Fahrzeuge im Netz fahren.

Die Frequenzen von GSM-R und LTE 900 liegen dicht beieinander, was zu Beeinträchtigungen des Bahnfunks führen kann.

Grund für diese Entscheidung ist das Fehlen des gehärteten Zugfunks in mehr als 1.000 Fahrzeugen, wie es von der Bundesnetzagentur heißt. "Eine streckenbezogene Betrachtung war vor dem Hintergrund der hohen Anzahl der betroffenen Fahrzeuge und deren flexiblen Einsatz im deutschen Eisenbahnnetz nicht sinnvoll." Ursprünglich hieß es seitens der Bahn, dass bei "objektiver Unmöglichkeit" einer Neuausstattung einzelne Ausnahmen gewährt werden können.

Von dem Zugangsverbot wären laut BNetzA auch kritische Fahrzeuge betroffen gewesen, "welche für die Sicherstellung der Energieversorgung in diesem und kommenden Winter benötigt werden.

Mithilfe der Härtung hätten Netzbetreiber auch dicht an den Gleisanlagen ohne Sondergenehmigung LTE-900-Basisstationen aktivieren können. Das ist jetzt erst einmal Geschichte. Die Fahrzeugbetreiber haben nun bis zum 14. Dezember 2024 Zeit, ihre Fahrzeuge den Anforderungen anzupassen. Das geschieht, um die "Bestandsschutzinteressen der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Leasinggesellschaften" zu wahren.

Die BNetzA lässt aber auch einen Weg offen, bereits ab dem 10. Dezember 2023 LTE 900 an Bahnstrecken zu erlauben. Das setzt jedoch möglichst geringe Beeinträchtigungen und Einigungen der Beteiligten voraus.

Dann könnte der Mobilfunkausbau auf dem reichweitenstarken LTE-900-Band auch an Bahnstrecken beginnen. Dieses Band ist eine wichtige Komponente für den von Vodafone und Telekom versprochenen Ausbau bis zum Jahr 2025 respektive 2026.

In Eisenbahnkreisen gab es zuvor einige Diskussionen um ein mögliches Zugangsverbot der Dreisystemzüge ETR 610 (Trenitalia) und dem verwandten RABe 503 (SBB), die in Deutschland als ECE (Eurocity Express) fahrend Frankfurt am Main mit Milano Centrale respektive München mit Zürich verbinden.

Beide Linien haben in Deutschland lange Laufwege, sodass eine Ausnahme den LTE-900-Ausbau ohnehin stark einschränken würde. Seitens der Deutschen Bahn gab es diesbezüglich noch keine Informationen.

Wie die Deutsche Bahn auf Nachfrage mitteilte, sind die beiden betroffenen Baureihen tatsächlich noch nicht mit störfestem GSM-R-Zugfunk ausgestattet. Die Bahn geht davon aus, dass bis zum Fahrplanwechsel 2024/2025 die Züge entsprechend ausgestattet werden, so ein Bahnsprecher.

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Eine Stellungnahme der Deutschen Bahn wurde ergänzt.

(mki)