Google legt vor dem EuGH Einspruch gegen Milliardenstrafe ein

Google zieht vor den Europäischen Gerichtshof: Es geht um Wettbewerbsverhinderung im Zusammenhang mit Android – und eine Milliardenstrafe.

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(Bild: mentatdgt/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Google wird im Streit mit der EU um eine rechtswidrige Marktmacht bei Android vor das höchste europäische Gericht, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), ziehen. Im September hatte das Gericht der Europäischen Union die Strafe gegen Google auf 4,125 Milliarden Euro festgelegt – und damit zwar reduziert, in seiner Entscheidung aber am Grundvorwurf festgehalten: Google soll den Herstellern von Smartphones und Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt haben, um seine eigene marktbeherrschende Stellung zu stärken. Die ursprüngliche Strafzahlung sollte bei 4,34 Milliarden Euro liegen.

Der konkrete Vorwurf lautet: Google soll seine marktbeherrschende Stellung bei Android-Smartphones ausgenutzt haben, um sich selbst Vorteile zu verschaffen. Konkret ging es diesmal um den Zwang, Google-Dienste als Apps unterbringen zu müssen, wenn Hardware-Hersteller das Betriebssystem nutzen möchten. Google vertreibt Android als Open Source. Auch die Suche war auf den Smartphones voreingestellt, was Google zwischenzeitlich zu dubiosen Bieterverfahren führte. Dabei konnten Anbieter sich teuer erkaufen, einen Auswahlplatz beim Einrichten eines Smartphones zu bekommen. Auf Druck der EU-Kommission stellte Google dieses Pay-to-Play-Verfahren ein.

Freilich sieht Google sich falsch verstanden. Das Gericht vernachlässige, dass Googles Hauptkonkurrent Apples iPhone sei. Mit Android habe man den Markt anderen Entwicklern und Herstellern erst eröffnet. Zudem müsse man die Kosten für die Wartung des Betriebssystems mitberechnen, hieß es in der bisherigen Argumentation. Zur aktuellen Entscheidung gibt es bisher kein Statement von Google.

Im September hatte das Gericht der Europäischen Union zur Festlegung der Strafe wie folgt argumentiert: "Die Höhe der Strafe, die das Gericht bestätigt hat, trägt der Notwendigkeit Rechnung, eine abschreckende Wirkung zu haben", hieß es in der ausführlichen Entscheidungserklärung des Gerichts. Dabei spielten auch die Dauer des seit 2013 laufenden Streits und die Auswirkungen Googles Verhaltens eine Rolle. Laut EU-Kommission, die zuerst 2018 die Höhe der Strafe festgelegt hatte, hatten zum damaligen Zeitpunkt, rund 80 Prozent der Smartphone-Nutzerinnen und Nutzer ein Smartphone, auf dem Android lief.

Alle Kläger und Nebenkläger, darunter etwa der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie der Suchmaschinenanbieter Qwant, müssen in dem Verfahren ihre Kosten selbst tragen. Die Herabsetzung der Strafe im September war zustande gekommen, da das Gericht in einem Punkt abweichend zur Kommission entschied: Es sah keinen Missbrauch bei der Aufteilung von Einnahmen. Und was damals schon klar war, scheint sich jetzt zu bewahrheiten: Mit der Entscheidung ist noch immer nicht Schluss in der Angelegenheit.

(tkn)