Google darf Suchmaschinenoptimierer ausbremsen

Ein Suchmaschinenoptimierer wollte die Internet-Suchmaschine per einstweiliger Verfügung zwingen, seine Kunden in den Suchergebnissen höher zu bewerten.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Internet-Suchmaschine Google hat in einem Musterverfahren, in dem ein Suchmaschinenoptimierer eine bessere Berücksichtigung seiner Kunden in den Google-Suchergebnissen auf dem gerichtlichen Weg erzwingen wollte, einen Etappensieg errungen. Ein US-Gericht in Oklahoma hat die vom Dienstleister SearchKing beantragte einstweilige Verfügung abgewiesen. Beobachter erwarten nun, dass das Gericht die Klage auch im Hauptsacheverfahren abweisen wird.

SearchKing Bob Massa hatte Mitte des Jahres ein auf Googles Indizierungsverfahren PageRank optimiertes Werbenetz namens PR Ad Network aufgezogen. Darin nehmen Sites mit einem hohen PageRank Textanzeigen beziehungsweise Links auf zahlende Werbekunden auf. Da Google Verweise von Seiten mit hohem PageRank mit einer Höherbewertung der verlinkten Website belohnt, profitieren diese von einem Link durch bessere Positionen in den Suchergebnissen und damit auch höheren Besucherzahlen. Der Preis für einen Textlink orientierte sich am PageRank der Site.

Als SearchKing mit diesem Effekt warb, senkte Google den gerade erst erhöhten Pagerank der SearchKing-Homepage herab. Gegen die Site des Werbenetzes verhängte Google die Höchststrafe: Sie verschwand völlig aus dem Index. SearchKing reagierte mit einer Schadensersatzklage und beantragte eine einstweilige Verfügung zur Wiederherstellung des PageRanks und zur Offenlegung der Google-Bewertungskriterien. Den entstandenen Schaden bezifferte SearchKing auf 75.000 US-Dollar. Außerdem habe Google "dem Unternehmenruf geschadet und seinen Wert herabgesetzt".

Google erwiderte, dass SearchKing mit seinem Werbenetz der Integrität des PageRank-Systems schade. Außerdem sei Google nicht verpflichtet, SearchKing auf einem bestimmten Rang beziehungsweise überhaupt in seinen Index aufzunehmen. Schließlich konterte Google die Klage damit, dass der PageRank Teil der freien Meinungsäußerung ist. Damit wäre er direkt durch die US-Verfassung geschützt. Das Gericht akzeptierte dies und verwies darauf, dass SearchKing bewusst sein Geschäftsmodell auf Googles PageRank aufgebaut hat, auf das es keinerlei Einfluss besitzt. SearchKing hat nun vor der Hauptverhandlung Zeit, seine Argumentation noch einmal überarbeiten. (Christiane Schulzki-Haddouti) (jo)