Einwahl von betrügerischem Dialer muss nicht bezahlt werden

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass Berlikomm Rechnungsposten, die durch die Einwahl eines betrügerischen 0190-Dialers zustande kamen, nicht vom Kunden einziehen darf.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 278 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Das Kammergericht Berlin hat in zweiter Instanz eine Klage von Berlikomm zurückgewiesen. Der Berliner Telefonie-Carrier hatte die Mutter eines 16-jährigen Kindes verklagt, weil diese einen Posten auf der Telefonrechnung von 16.992 Mark (8688 Euro) nicht bezahlen wollte, der durch Einwahlen eines 0190-Dialers verursacht worden war. Damit hat die Richterin das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli 2001 in der Berufungsverhandlung (Az 26.U.205/01) aufgehoben.

Der damals 16-jährige Sohn hatte ohne Wissen der Mutter einen Dialer auf seinem per ISDN an Internet angeschlossenen PC installiert und danach mit der Deinstallations-Routine das Programms scheinbar wieder entfernt. Dennoch hatte sich der Dialer versteckt weiterhin eingewählt. Als Nachweis hierfür genügten dem Gericht offensichtlich mehrere Screenshots, die im Nachhinein angefertigt wurden.

Nach Ansicht der Mutter lag eine arglistige Täuschung durch den Software- beziehungsweise Dienstanbieter vor. Erschwerend kam hinzu, dass aufgrund von Schwierigkeiten bei der Buchhaltung Berlikomm erst nach drei Monaten die erste Rechnung zu dem neuen Telefonanschluss stellte. Die Mutter hatte also keine Möglichkeit, den Anschluss zu kontrollieren und damit weiteren Schaden abzuwenden.

Welche Bedeutung für ähnlich gelagerte Fälle diese zweitinstanzliche Entscheidung haben wird, kann erst ermittelt werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Christlieb Klages, der Rechtsanwalt der Mutter, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung: "Wir haben hart gekämpft. Ich glaube, von dem Urteil könnte eine Signalwirkung ausgehen." Das Kammergericht hat eine Revision zugelassen. Berlikomm kündigte bereits an, den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen zu wollen. Für eine Stellungnahme war das Unternehmen am heutigen Abend nicht mehr zu erreichen. (hob)