Keine Sex-Tipps mehr auf Sachsen-Anhalt-Website
Im Streit um die erotische Website www.sachsen-anhalt.com hat sich das Bundesland Sachsen-Anhalt durchgesetzt.
Im Streit um die Website www.sachsen-anhalt.com hat sich das Bundesland Sachsen-Anhalt endgĂĽltig durchgesetzt. Seit heute ist die Domain sachsen-anhalt.com auf das Innenministerium des Landes eingetragen. Lange Zeit waren auf der offiziell klingenden Seite Links zu Nachtclubs, Erotik-Shops, Bordellen und 0190-Telefonangeboten im Land zu finden.
Seit 2001 hatte das Bundesland mit der Hallenser Multimedia-Agentur celly.de gestritten, die unter www.sachsen-anhalt.com eine Rotlicht-Variante der "Gelben Seiten" für die Region etablieren wollte. Das Magdeburger Innenministerium erhob "amtlichen" Anspruch auf die Adresse mit dem Landesnamen und wandte sich im März 2002 an die internationale Domain-Schiedsstelle der World Intellectual Property Organization (WIPO). Diese lehnte es jedoch ab, dem Land die Netzimmobilie www.sachsen-anhalt.com zu übertragen. Begründung: Das Innenministerium habe es versäumt, den Besitz einschlägiger Markenrechte rund um "Sachsen-Anhalt" nachzuweisen.
Auf WIPO-Anfrage hatte der als Domain-Besitzer eingetragene Tunesier Skander Bouhaouala allerdings mitgeteilt, dass er nichts von dem Server und der Domain-Geschichte wisse, hier habe wohl jemand irrtümlich seine Identität benutzt. Die WIPO-Beauftragten gingen deshalb von einer falschen Kontaktangabe aus. Trotzdem, so schrieben sie damals in einer Erläuterung, reiche eine böswillige Übernahme der Domain allein nicht aus, um einen Transfer zu rechtfertigen.
Die Verletzung allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Falschangaben bei der Registrierung dürfte jetzt aber der entscheidende Grund dafür gewesen sein, dass die Domain sachsen-anhalt.com vom Düsseldorfer Registrar Joker.com auf das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen wurde. Ob der bisherige Domain-Inhaber dem Transfer zustimmte oder nicht, ist derzeit noch unklar. Das Innenministerium jedenfalls gab vollmundig bekannt, die "zuständige Registrierungsbehörde" habe der Beschwerde des Landes stattgegeben. (pmz)