Zoll bietet indizierte DVD an (Update)

Der deutsche Zoll, bislang stets bemüht, indizierte Filme aus dem Verkehr zu ziehen, bietet in einer laufenden Auktion nun selbst entsprechendes Material an – auf Wunsch erfolgt die Lieferung sogar per Versand.

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Von
  • Nico Jurran

Wer aus dem Ausland eine DVD oder eine VHS-Kassette bestellt, muss vorsichtig sein: Filme, die in Deutschland indiziert wurden, dürfen nicht importiert werden. So steht in § 4 Absatz 3 des Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) deutlich: "Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht ist, darf nicht im Wege des Versandhandels in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes eingeführt werden". Wer sich dennoch entsprechendes Material aus einem Nicht-EU-Land bestellt, muss damit rechnen, dass es vom deutschen Zoll einbehalten wird, der zudem in der Regel ein Strafverfahren in Gang setzt.

Vor diesem Hintergrund mochte ein Nutzer des DVD-Centers seinen Augen nicht trauen, als er sich jetzt auf den Seiten des Zolls umschaute. In der – vom Bundesamt für Finanzen betriebenen – Zoll-Auktion, nach eigenen Angaben der Behörde ein "öffentlich zugängliche Online-Auktionshaus, über das die Verwertungsstellen des Zolls sichergestellte und gepfändete Waren sowie ausgesonderte Gegenstände der Verwaltung zum Verkauf anbieten", findet sich derzeit nämlich ein delikates Angebot: Hier bietet der Zoll selbst in einer von ihm durchgeführten Online-Auktion die Filme "Scream - Schrei!" in einer ungekürzten Fassung und Scream 2 im Director's Cut auf DVD an. Scream wurde jedoch bereits Ende 1998 in die Liste jugendgefährdender Schriften eingetragen, seine Indizierung ist bei Videofans daher gemeinhin bekannt. Anders als der gewöhnliche Videofan hat die Behörde zudem ja vermutlich auch Zugriff auf das amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Und die Behörde dürfte auch wissen, dass die im GjS aufgeführten Verbreitungsverbote für indizierte Schriften auch ein solches Online-Angebot verbietet. Wie bei der Einfuhr greifen somit auch hier die Strafvorschriften des § 21 GjS.

Damit nicht genug: In dem Angebotstext führt der Zoll weiterhin aus, dass ein Versand der Filme gegen "1,25 € Verpackungskosten + 5,50 € Postgebühren" möglich sei. Dabei heißt es in § 7 des Jugendschutzgesetztes ausdrücklich, das Bildträger, die von der obersten Landesbehörde mit "Nicht freigegeben unter achtzehn Jahren" gekennzeichnet worden sind, nicht im Versandhandel angeboten oder überlassen werden würden. Die FSK-Freigabe beider Filme ist dem Zoll offenbar durchaus bewusst: Im Angebotstext heißt es "freigegeben ab 18 Jahren; Altersnachweis erforderlich". Ein Altersnachweis reicht nach wohl herrschender Meinung allerdings gerade nicht aus. Somit würde der Zoll wiederum gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Am heutigen Montagmorgen hat die Zollverwaltung reagiert und die Auktion, die ursprünglich noch bis zum 19. Februar laufen sollte, beendet. Gegenüber heise online erklärte das in der Auktion als Abholstelle genannte Zollamt in Bad Hersfeld, dass es ein Fehler gewesen sei, diese DVDs online anzubieten. (nij/c't) (mw)