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Aus Musical geworfen: Gesichtserkennung entdeckt Anwältin gegnerischer Kanzlei

Eine Anwältin wurde über Gesichterkennung identifiziert und aus einem New Yorker Weihnachtsmusical geworfen. Grund: Ihre Kanzlei klagt gegen den Betreiber.

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Halbes Gesicht einer weißen Frau, darüber gelegt symbolische Rasterung

(Bild: Shutterstock)

Lesezeit: 2 Min.

Gesichtserkennung ist seit Jahren ein Zankobjekt: Für Befürworter ist sie eine schnelle Möglichkeit Straftäter zu identifizieren, für Gegner ein Datenschutzalbtraum. Letztere dürften sich durch den aktuellen Fall bestätigt sehen. Mit äußerst fragwürdigen Mitteln wurde eine Anwältin aus New Jersey daran gehindert, mit ihrer neunjährigen Tochter ein Weihnachtsmusical zu besuchen. Die 44 Jahre alte Kelly Conlon begleitete ihre neunjährige Tochter, die mit ihrer Pfadfindergruppe das "Christmas Spectacular" in der Radio City Music Hall im New Yorker Stadtteil Manhattan ansehen wollten.

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Wie die New York Times berichtete, wurde sie vom Sicherheitspersonal am Betreten des Saales gehindert. Conlon sagte dem Blatt, dass sie ihren Namen und ihre Kanzlei kannten. Sie teilten ihr mit, dass sie über eine Gesichtserkennungssoftware identifiziert worden sei und ihre Kanzlei ein Hausverbot habe, da sie gegen den Eigentümer – die MSG Entertainment – klagten.

Das Unternehmen betreibt mehrere Veranstaltungsorte in New York, unter anderem der Namensgebende Madison Square Garden sowie das Beacon Theater. Der Vorstandsvorsitzende James L. Doland, ein umtriebiger Milliardär, habe im Sommer ein Hausverbot für alle gegen das Unternehmen prozessierenden Anwaltskanzleien erteilt. Das betrifft auch Anwälte, die nicht mit den Fällen betraut seien und umfasse alle Veranstaltungsorte.

Betroffene Anwälte landen auf einer Liste mit unerwünschten Personen – über die Gesichtserkennung werde das Verbot umgesetzt. Conlon beteuerte, nie gegen MSG Entertainment prozessiert zu haben – dennoch musste sie vor der Tür auf ihre Tochter warten.

MSG Entertainment wies in einem Statement gegenüber der New York Times darauf hin, dass alle Besucher auf den Einsatz von Gesichtserkennung hingewiesen werden. Da es sich in New York nicht um den ersten Fall dieser Art handelte, ist nun eine Diskussion um Missbrauch von Gesichtserkennung entbrannt. Ein Instrument, welches ursprünglich für die Identifizierung Schwerstkrimineller und Terroristen gedacht war, dient der Revanche gegen unbequeme Kanzleien.

(mawi)