Urteil gegen Werbung fĂĽr T-DSL

Die Telekom darf vorerst nicht mehr damit werben, dass T-DSL fast ĂĽberall verfĂĽgbar sei.

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Der Internet-Anbieter Strato hat gegen die Telekom eine einstweilige VerfĂĽgung Beim Landgericht Hamburg erwirkt (Az. 315 o 007/03). Die Telekom darf kĂĽnftig fĂĽr ihre terrestrischen T-DSL-AnschlĂĽsse nicht mehr mit Aussagen wie "fast ĂĽberall in Deutschland verfĂĽgbar" oder "ca. 90% aller Haushalte sind anschlieĂźbar" werben. Nach Ansicht der Strato-Mutter Teles ist T-DSL an rund einem Drittel der TelefonanschlĂĽsse nicht verfĂĽgbar.

Die Telekom hat bereits auf das Urteil reagiert. In einem konzerninternen Fax, das heise online vorliegt, werden die Mitarbeiter angewiesen, die beanstandeten Formulierungen gegenĂĽber Kunden nicht mehr zu verwenden. (uma)