Urteil gegen Werbung für T-DSL
Die Telekom darf vorerst nicht mehr damit werben, dass T-DSL fast überall verfügbar sei.
Der Internet-Anbieter Strato hat gegen die Telekom eine einstweilige Verfügung Beim Landgericht Hamburg erwirkt (Az. 315 o 007/03). Die Telekom darf künftig für ihre terrestrischen T-DSL-Anschlüsse nicht mehr mit Aussagen wie "fast überall in Deutschland verfügbar" oder "ca. 90% aller Haushalte sind anschließbar" werben. Nach Ansicht der Strato-Mutter Teles ist T-DSL an rund einem Drittel der Telefonanschlüsse nicht verfügbar.
Die Telekom hat bereits auf das Urteil reagiert. In einem konzerninternen Fax, das heise online vorliegt, werden die Mitarbeiter angewiesen, die beanstandeten Formulierungen gegenüber Kunden nicht mehr zu verwenden. (uma)