Gelockerte Bestimmungen für .edu-Domain

Alle Institutionen und Firmen, die in den USA als Bildungseinrichtungen anerkannt sind, können künftig .edu-Domains registrieren.

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Von
  • Jürgen Kuri

Educause, die nicht-kommerzielle Organisation, die seit einiger Zeit für die Verwaltung der Top Level Domain .edu zuständig ist, hat die Registrierungsbestimmungen gelockert. Ursprünglich wurden die Registrierungen sehr restriktiv gehandhabt, die Vergabe war seit einiger Zeit nur an vierjährige Colleges und an Universitäten erlaubt worden. Mit der Übergabe an Educause waren bereits die Community Colleges, die vorher ausgeschlossen waren, in den Genuss von .edu-Domains gekommen.

Nunmehr sollen alle Institutionen in den USA eine .edu-Domain registrieren können, die von Organisationen akkreditiert wurden, die auf der Liste der Nationally Recognized Accrediting Agencies des US-Erziehungsministeriums stehen. Zu den Institutionen und Firmen, die von den neuen Regelungen profitieren können, gehören etwa Eheberatungseinrichtungen, Bibelschulen, Gesundheitsberatungen oder Ausbildungsstätten für spezielle Berufszweige. Die neuen Bestimmungen sollen im April in Kraft treten. Bisherige Inhaber von .edu-Domains genießen allerdings einen Bestandsschutz.

Die Entscheidung, die .edu-Verwaltung an Educause zu übertragen, wurde vor zwei Jahren von den öffentlichen US-Bildungsträgern einhellig begrüßt. Mit Educause nehme eine bildungsnahe Organisation die .edu-Aufsicht wahr, die sich aus Mitgliedern der Bildungsträger selbst rekrutiere und deshalb mit der Funktionsweise der "höheren Bildung" vertraut sei, hieß es damals. (jk)