Bundesregierung will elektronische Gesundheitskarte für Polizei und Feuerwehr​

Die Exekutive befürwortet einen vom Bundesrat geforderten Gesetzentwurf, wonach die alte Versichertenkarte für Heilfürsorgeberechtigte abgeschafft werden soll.

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(Bild: kentoh / Shutterstock.com)

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Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, eine Möglichkeit zur Ausgabe von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) an sogenannte Heilfürsorgeberechtigte im Sozialgesetzbuch zu verankern. Das sind vor allem Beamte von Polizei und Feuerwehr sowie Staatsdiener der "Fachrichtung Polizei beim Verfassungsschutz". Bisher werde für diese Berufsgruppen nur die Krankenversichertenkarte – das Vorgängermodell der eGK – ausgegeben.

Der Bundesrat brachte Ende Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Er begründete dies unter anderem damit, dass die bisherige Karte zwar in den Arztpraxen akzeptiert werde. Die Abrechnung darüber führe aber oft zu "Softwareakzeptanzproblemen". Letztlich komme es so zu höheren Kosten bei der Heilfürsorge. Auf längere Sicht werde die alte Karte softwareseitig nicht mehr hinreichend berücksichtigt.

Die eGK 2.1 ist die Basis für Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI), "die der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der Transparenz der Versorgung dienen", erklärten die Länder weiter. So könnten die darauf gespeicherten Notfalldaten oder Medikationspläne Leben retten beziehungsweise lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern.

Die mit der eGK 2.1 verknüpfte elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht es laut der Länderkammer Patienten, bislang an verschiedenen Orten vorliegende Dokumente zu Behandlungen, Therapien, anamnestischen Informationen oder Befunden an einer Stelle digital zusammenführen, zu verwalten und für die Behandlung verfügbar machen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten seit Anfang 2021 eine ePA anbieten. Die Kosten für die Einführung der eGK und der Akte schätzt der Bundesrat auf jeweils rund 20 Euro pro Versicherten.

In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme vom 14. Dezember befürwortet die Bundesregierung die Initiative und empfiehlt dem Bundestag, den Gesetzentwurf des Bundesrats zu beschließen. Sie stellt dazu fest: Um die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen flächendeckend in der Versorgung zu etablieren, müssten die bereits geschaffenen Strukturen und Angebote schrittweise geöffnet werden, "um weitere Beteiligte zu erreichen". Gut zwei Jahre nach dem Start nutzt nur ein Bruchteil der Patienten die E-Akte.

Kritische Ärzte bemängeln dagegen, mit der ePA drohe nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verloren zu gehen, sondern auch ein Verlust der Kontrolle über die eigene Identität durch die schier beliebige Konstruktion digitaler Doppelgänger. Zudem gebe es massive Bedenken rund um die IT-Sicherheit.

(mack)