Digital Health: Auswertung von Patientendaten mittels KI geplant

Künftig sollen Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten mit KI-Methoden auf Muster untersucht werden. Ein Forschungsprojekt dazu ist gestartet.

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Mit dem zunächst auf vier Jahre angesetzten Forschungsprojekt "Real4Reg" erhoffen sich die Beteiligten unter anderem eine Verbesserung der Arzneimittelsicherheit. Angesiedelt ist das von der Europäischen Kommission (Horizont Europe) geförderte Projekt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt ist. Dabei ist das BfArM für die Koordinierung der am Projekt Beteiligten zuständig – darunter Regulierungs- und Gesundheitstechnologiebewertungsbehörden, akademische Einrichtungen und Partnerorganisationen aus sechs EU-Ländern.

Anhand der Daten – zu denen auch die Abrechnungsdaten der Krankenkassen zählen – wollen Forscher mittels künstlicher Intelligenz Muster erkennen. Es sollen "Methoden entwickelt werden, um künstliche Intelligenz bei regulatorischen Entscheidungen entlang des Produktlebenszyklus eines Arzneimittels zu verwenden", schreibt das BfArM in einer Pressemitteilung. In die Analysen von Real4Reg sollen verschiedene Interessengruppen einbezogen werden, um die Daten aus der realen Welt (Real World Data) in verschiedenen Gesundheitssystemen zu analysieren – das betreffe auch bereits bestehende europäische Initiativen. Angekündigt ist außerdem eine öffentlich zugängliche Website zum aktuellen Stand, unter anderem mit Ergebnissen und wissenschaftlichen Berichten.

Neben dem BfArM gehören auch das Fraunhofer-Institut für Algorithmen und Wissenschaftliches Rechnen (SCAI) und das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) aus Deutschland, die Europäische Organisation für Fachleute und Patienten mit ALS (EUpALS) und das Europäische Institut für Frauengesundheit (EIWH) zu den zehn auch aus Finnland, Dänemark und Portugal stammenden Partnern.

Die Weitergabe der Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten durch die Krankenkassen an das beim BfArM angesiedelte Forschungsdatenzentrum (FDZ) ist umstritten. Die Datensammlung soll immer weiter ergänzt und bis zu 30 Jahre lang gespeichert werden. Kritisiert wird unter anderem, dass ein Widerspruchsrecht nicht vorgesehen ist. Daher will die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gerichtlich einen Widerspruch erwirken, sie sieht darin einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen Artikel 21 der DSGVO.

Generell hält die GFF die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken für sinnvoll, dennoch würden die bisherigen Schutzstandards nicht ausreichen. Ein Gutachten des Kryptografie-Professors Dominique Schröder hatte ergeben, dass trotz Pseudonymisierung Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Ein Missbrauch der Daten könne damit nicht ausgeschlossen werden, vor allem da derzeit keine Pflicht für den Einsatz zeitgemäßer Verschlüsselungstechniken bestehe. Vor allem die zentrale Datensammlung beim GKV-Spitzenverband und in einem Forschungsdatenzentrum sieht Schröder kritisch, besser sei eine dezentrale Datenspeicherung, die auch dem Stand der Technik entspreche.

(mack)