Wettbewerbsbehinderung: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein​

Die Bonner Kartellbehörde prüft, welche Marktmacht Paypal in Deutschland hat und ob bestimmte Nutzungsbedingungen für Händler gegen Wettbewerbsregeln verstoßen.

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(Bild: Nopparat Khokthong/Shutterstock.com)

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Das Bundeskartellamt hat gegen den Bezahldienst Paypal ein Verfahren wegen des Verdachts der Wettbewerbsbehinderung eingeleitet. Die Behörde prüft dabei die Nutzungsbedingungen des Bezahldienstleisters für Händler. Stein des Anstoßes seien darin festgelegte "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal", teilte das Bundeskartellamt am Montag in Bonn mit.

In den Nutzungsbedingungen finden sich unter anderem "Regeln zu Aufschlägen", mit denen Paypal seinen Händlern untersagt, ihren Kunden höhere "Servicegebühren" oder andere Aufschläge für die Nutzung von Paypal zu berechnen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Händler auch Nachlässe für andere, eventuell günstigere Zahlungsmittel nicht weitergeben dürfen.

Unter "Darstellung von Paypal" regelt das Unternehmen, dass die Zahlungsmöglichkeit mit Paypal "auf Augenhöhe mit anderen Zahlungsquellen" zu behandeln ist. Das betreffe unter anderem die "Positionierung innerhalb einer Verkaufsstelle" oder "die Behandlung in Bezug auf Zahlungsablauf, Bedingungen, Konditionen, Einschränkungen und Gebühren". Zudem dürfen Händler keine "Bevorzugung anderer Zahlungsquellen" äußern.

"Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Kartellamt will jetzt prüfen, welche Marktmacht Paypal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten.

Nach Marktstudien sei PayPal in Deutschland einer der teuersten Online-Zahlungsdienste, teilte die Behörde mit. Derzeit berechne der Dienstleister 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zuzüglich 34 bis 39 Cent pro Zahlung. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen", sagte Mundt.

Paypal war kurzfristig nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Das Unternehmen hatte in den USA zuletzt ein Datenleck einräumen müssen. Angreifer hatten verschiedene Zugangsdaten ausgetestet und konnten sich unbefugt Zugang zu Konten und persönlichen Informationen von Paypal-Kunden verschaffen. Insgesamt waren den Angaben zufolge rund 35.000 Kunden betroffen.

(vbr)