Dominanz bei Onlinewerbung: US-Regierung plant wohl nächste Klage gegen Google

Laut einem Medienbericht will das US-Justizministerium noch in dieser Woche die nächste Klage gegen Google einreichen. Es geht wieder um Onlinewerbung.

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(Bild: Bubble_Tea Stock/Shutterstock.com)

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Das US-Justizministerium will noch in dieser Woche eine Kartellrechtsklage gegen Google wegen der marktbeherrschenden Stellung des Konzerns im Markt für Onlinewerbung einreichen. Das berichtet das US-Finanzmagazin Bloomberg. Es wäre das zweite Kartellverfahren der US-Regierung gegen Google, die erste war noch unter Ex-Präsident Donald Trump eingereicht worden. Wie genau die Vorwürfe jetzt lauten, ist nicht bekannt, sowohl das US-Justizministerium als auch Google haben den Bericht bislang nicht kommentiert. Es werde aber wohl um das Werbegeschäft gehen, das 80 % des Umsatzes von Google ausmacht.

Onlinewerbung ist die tragende Säule der Geschäfte von Google, auch wenn die Werbeeinnahmen zuletzt zurückgegangen sind. Der Konzern verkauft Werbeflächen auf Internetseiten an Werbetreibende, die dabei gegeneinander bieten. Beide Seiten haben sich in der Vergangenheit darüber beschwert, dass Google nicht transparent macht, wie viel Geld dabei jeweils an die Anbieter der Werbeflächen geht und wie viel Google einbehält, erklärt Reuters. Gleichzeitig ist der Konzern weiterhin der mit Abstand größte Anbieter auf dem Markt. Der Konzern selbst habe immer wieder argumentiert, dass es mit Amazon, Meta und Microsoft, aber auch AT&T und Comcast große Konkurrenz gebe, ergänzt Bloomberg.

Die US-Regierung hat bereits 2020 ein Kartellverfahren gegen Google angestrengt, das wird laut Bloomberg im Herbst vor Gericht gehen. In der Klageschrift hat das Justizministerium dem Konzern vorgeworfen, seine Vorherrschaft auf dem Feld der Online-Suche missbraucht, den Wettbewerb unterdrückt und dadurch die Verbraucher geschädigt zu haben. Neben der Web-Suche geht es dabei auch um das Mobilbetriebssystem Android. Google hat die Klage als "zutiefst fehlerhaft" und "für den Konsumenten nicht hilfreich" zurückgewiesen. Der Rechtsstreit könnte eine ähnliche Bedeutung erlangen wie der Kartellprozess gegen Microsoft, der 2001 endete.

(mho)