Klage gegen Datenhändler: Meta nutzte selbst Scraping-Daten ​

Scraping ist verpönt und Anbieter verbieten es in ihren Nutzungsbedingungen. Meta verklagt Datenhändler, nutzt deren Dienste aber offenbar selbst.​

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(Bild: Trismegist san/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Facebook hat offenbar ein Unternehmen jahrelang dafür bezahlt, Daten von Webseiten zu sammeln. Zugleich führt das soziale Netzwerk öffentliche Kampagnen und gegen das als "Scraping" bezeichnete Verfahren. Die Muttergesellschaft Meta hat im Januar mehrere Datenhändler verklagt, die auf diese Weise gesammelte Daten von Facebook oder Instagram anbieten. In einem solchen Verfahren wurde nun öffentlich, dass Facebook früher selbst Kunde des beklagten Unternehmens war (California Northern District Court, 3:23-cv-00077, Meta Platforms, Inc. v. Bright Data Ltd).

Die Klage gegen den israelischen Dienstleister Bright Data vor einem Bundesgericht in Kalifornien wurde im Januar eingereicht. In den Prozessunterlagen finden sich Hinweise auf eine vorherige sechsjährige Geschäftsbeziehung der beiden Unternehmen. Ein Meta-Sprecher bestätigte gegenüber Bloomberg, dass Meta Daten von Online-Händlern bei Bright Data gekauft habe. Auch Bright Data bestätigt die Geschäftsbeziehung. Beide wollen nicht sagen, um was für Daten und welche Websites es dabei ging.

Das als "Scraping" bezeichnete Verfahren ist umstritten und wird von vielen Anbietern in den Nutzungsbedingungen untersagt. Dabei werden öffentlich einsehbare Daten automatisch von den Seiten oder offenen Schnittstellen (API) eingelesen und weiterverarbeitet. Sobald es um persönliche oder personenidentifizierbare Daten geht, ist das nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ohne explizite Einwilligung der Betroffenen untersagt.

Auch Meta untersagt automatisiertes Scraping in seinen Nutzungsbedingungen. Bright Data bietet seinen Kunden aufbereitete Daten von zahlreichen Websites an, darunter E-Commerce, Geschäftsnetzwerke und Social Media. In seiner Klageschrift wirft Meta dem Datenhändler vor, dabei gegen Nutzungsbedingungen zu verstoßen. Das habe auch zur Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Bright Data geführt, betonte der Meta-Sprecher.

Bright Data hat mit einer Gegenklage gegen Facebook und Instagram reagiert. Das Unternehmen argumentiert, dass öffentliche Daten auf den Plattformen nicht das Eigentum von Meta seien. "Die Frage ist doch, ob öffentliche Daten in die Hände von privaten Unternehmen gehören", erklärte ein Sprecher. Diese Daten seien wertvoll für die Marktforschung und könnten zur Aufklärung von Verbrechen genutzt werden. "Es darf Meta nicht gestattet werden, den Zugang zu öffentlichen Daten zu blockieren, die dem Unternehmen nicht gehören." (Delaware District Court, 1:23-cv-00073-GBW Bright Data, Ltd. v. Meta Platforms, Inc. et al).

Europäische Datenschützer sehen das anders, sobald es um persönliche Daten geht, wie sie in sozialen Netzwerken zuhauf anfallen. Die DSGVO verbietet einerseits, solche Daten ohne Einwilligung zu verarbeiten, andererseits müssen Unternehmen die Daten auch vor Zugriff durch Dritte schützen. Das hat im vergangenen Jahr auch Meta zu spüren bekommen, als die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) eine Millionenstrafe gegen die Facebook-Mutter verhängt hat.

Zuvor waren hunderte Millionen Datensätze mit persönlichen Informationen von Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern im Netz aufgetaucht. Facebook hatte eingeräumt, dass die Daten über eine nicht ausreichend gesicherte Suchfunktion abgegriffen werden konnten. Auch die umstrittene Analysefirma Cambridge Analytica hatte mit Daten gearbeitet, die ein Entwickler mit einer Umfrage-App auf Facebook abgegrast hatte.

Auch bei anderen sozialen Netzwerken bedienen sich Unternehmen gerne am offenen Daten-Pool. So hatte 2020 etwa das auf Gesichtserkennung spezialisierte Start-up Clearview Daten von Twitter und anderen Websites gesammelt, um seine Algorithmen zu trainieren. Datenschutzbehörden in Frankreich und Großbritannien haben Clearview dafür mit hohen Bußgeldern belegt.

(vbr)