Akkus von Smartphones und Tablets dürfen weiterhin fest eingebaut werden

Die Batterieverordnung der EU verlangt, dass Nutzer einen Akku tauschen können müssen. Für Smartphones und Tablets gilt das laut EU-Kommission jedoch nicht.

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Bild: iFixit (Creative Commons BY-NC-SA 3.0)

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In der EU dürfen auch in Zukunft Smartphones und Tablets mit fest eingebautem Akku verkauft werden. Die im Dezember beschlossene Batterieverordnung verlangt zwar, dass Akkus grundsätzlich vom Nutzer tauschbar sein müssen – doch das gilt nicht für Smartphones und Tablets. Das geht aus einer Antwort der EU-Kommission auf eine Anfrage von c't hervor.

Der Hintergrund: Im Dezember hatten die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament sich auf einen Text für die neue Batterieverordnung (PDF) geeinigt. Laut Artikel 11 müssen nach Ablauf einer Übergangszeit von 42 Monaten alle in der EU verkauften Produkte so gestaltet sein, dass die Besitzer den Akku tauschen können – mit handelsüblichen Werkzeugen, ohne Einsatz von Hitze oder Lösungsmitteln. Als Ausnahmen nennt der Text explizit Medizintechnik sowie Geräte, die primär in feuchten Umgebungen genutzt werden. Die Verordnung wurde weithin so aufgefasst, dass auch die Akkus von Smartphones und Tablets künftig durch den Nutzer austauschbar sein müssen.

Artikel 11 lässt jedoch explizit Raum für spezifischere Regeln, die ein "höheres Niveau an Umwelt- und Gesundheitsschutz" gewährleisten. Für Smartphones und Tablets haben die Kommission und die Mitgliedsstaaten bereits im November sogenannte Ökodesign-Regeln beschlossen, die den Herstellern die Wahl lassen: Entweder gestalten sie ihre Smartphones und Tablets so, dass Nutzer den Akku tauschen können. Oder sie bauen den Akku fest ein, dann muss dieser nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1000 Ladezyklen mindestens 80 Prozent seiner Kapazität aufweisen. Smartphones müssen dann außerdem staub- und wasserdicht sein.

Aus Sicht der EU-Kommission gewährleisten diese speziellen Ökodesign-Regeln für Smartphones und Tablets ein höheres Umweltschutz- und Gesundheitsschutz-Niveau als die Batterieverordnung. Dies gelte "insbesondere aufgrund der Langlebigkeitsanforderungen", teilte die Kommission auf Anfrage von c't mit. Daher seien die Ökodesign-Regeln anwendbar. Diese treten nach einer Übergangsfrist von 21 Monaten in Kraft und damit früher als die Batterieverordnung.

(cwo)