Bundesnetzagentur will mithilfe der Verbraucher gegen Telefonspam vorgehen

Die Regulierungsbehörde kann nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung Verstöße mit Bußgeldern ahnden und bittet um Unterstützung durch die Verbraucher.

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Die Bundesnetzagentur kann nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung am morgigen Dienstag Verstöße mit Bußgeldern ahnden und bittet um Unterstützung durch die Verbraucher. "Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung" zu, erläuterte der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, im Vorfeld. Erfolge ein Werbeanruf ohne Einverständnis des Betroffenen, sollte dieser der Bundesnetzagentur Datum und Uhrzeit des Anrufs, den Namen des Anrufers und – falls möglich – dessen Rufnummer, den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, und den Grund des "Cold Calls" nennen.

Der Einfachheit halber hat die Regulierungsbehörde ein Formblatt auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt, das Belästigte nach dem Ausfüllen an die Agentur zurücksenden sollen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden könnten Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufgedeckt und Bußgeldverfahren einleitet werden, heißt es zur Begründung. "Wir wissen nicht, wer Sie angerufen hat und es gibt zum Glück keine umfassende Überwachung des Telefonverkehrs", betonte Kurth. Daher könne nur der belästigte Bürger selbst "zum Erfolg unserer Arbeit beitragen". Zugleich appellierte der Behördenchef an die Vermarkter, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen.

Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Erst jetzt hat die Bundesnetzagentur vom Gesetzgeber aber Mittel in die Hand bekommen, um Verstöße gegen die Bestimmungen zu ahnden. Zuwiderhandlungen stellen nun eine Ordnungswidrigkeit dar, welche die Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegen kann. Laut einer zugleich erfolgenden Verschärfung des Telekommunikationsgesetzes darf ein Werbeanrufer seine Rufnummer künftig auch nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Regulierungsbehörde Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.

Anrufer können sich zudem nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang etwa durch die Teilnahme an Gewinnspielen oder nachträglich erteilt hat. "Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten insbesondere bei der Angabe Ihrer Telefonnummer", hat Kurth trotzdem noch einen allgemeinen Tipp parat.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) freut sich über die neuen Regeln: "Schwarzen Schafen in der Branche drohen empfindliche Sanktionen, wenn sie Verbraucher mit unerwünschten Anrufen behelligen." Ferner könne sich "ein jeder besser gegen untergeschobene Verträge wehren". Verbraucher können vom 4. August an Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen genauso widerrufen wie es heute schon bei allen anderen Rechtsgeschäften möglich ist, die am Telefon abgeschlossen wurden. Oppositionspolitiker und Verbraucherschützer hatten aber strengere Vorgaben gefordert.

Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat. Sie beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform etwa als E-Mail oder per Telefax erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat. Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet soll insgesamt erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas etwa muss in Zukunft der alte Vertrag ebenfalls in Textform gekündigt werden. Das Justizministerium hat ebenfalls eine Informationsseite zu den Gesetzesänderungen erstellt. (Stefan Krempl) / (jk)