Erste Passwort-Erzwingungshaft in Großbritannien

Von April 2008 bis Ende März 2009 sind in Großbritannien zwei Personen wegen Verweigerung der Passwort- bzw. Krypto-Key-Herausgabe in Strafverfahren ins Gefängnis gekommen.

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In Großbritannien sind zwischen 1. April 2008 und 31. März 2009 erste Haftstrafen verhängt worden, weil Beschuldigte die Herausgabe von Passwörtern bzw. von kryptografischen Schlüsseln verweigerten. Das geht aus dem jährlichen Bericht (PDF-Datei) der Polizeikontrollbehörde Office of Surveillance Commissioners an die Regierung hervor. Zwei Personen seien auf Basis eines seit Oktober 2007 geltenden Passus des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) verurteilt worden. Damit können Strafverfolgungsbehörden die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu fünfjährigen Haftstrafen erzwingen.

Details über die Vergehen, zu denen dabei ermittelt wurde, und ob es sich um zwei getrennte Strafverfahren handelt, gehen aus dem Bericht nicht hervor. Insgesamt seien in dem Berichtsjahr wegen Passwortverweigerung 15 Anordnungen ergangen, der sich 4 Personen beugten. Von den restlichen 11 wurden 7 angeklagt, 2 kamen ins Gefängnis. In den Fällen sei es um "einheimischen Extremismus", "Anti-Terrorismus" und "Unanständigkeit gegenüber Kindern" gegangen.

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(anw)