Spendenaktion für Filesharing-Grundsatzprozess
Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs will zu dem geforderten Gutachten aus seiner "Kriegskasse" beitragen
- Peter Mühlbauer
Am Montag berichtete Heise Online von einem Prozess, in dem eine Filesharing-Nutzerin, die einen nicht zum Upload geeigneten Client verwendete und trotzdem abgemahnt wurde, Schadensersatz von einem Rechteinhaber erwirken will. Von grundlegender Bedeutung ist der Prozess unter anderem deshalb, weil darin die Beweiskraft der Methoden des Dienstleisters Media Protector geklärt werden könnte.
Der Richter ordnete zwar ein Gutachten an, das unter anderem diese Frage klären soll, verlangte aber dafür von der Klägerin einen Vorschuss von 5.000 Euro bis zum 23. August, der ihren Angaben zufolge ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Nun hat sich der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs mit dem Anwalt der Klägerin verständigt, der in Kontakt mit dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ein Konto zur Verfügung stellt, auf das Unterstützungszahlungen überwiesen werden können. Es läuft bei der HypoVereinsbank (Bankleitzahl 20030000) unter der Nummer 649988854. Als Empfänger sollte bei Überweisungen "Spendenkonto Dr. Wachs" und als Verwendungszweck "Gegengutachten" angegeben werden.
Durch eine Spende wird das Gutachten zwar potentiell ermöglicht, kann aber weder in die eine noch in die andere Richtung beeinflusst werden, weshalb offen ist, ob darin tatsächlich Mängel an der Beweiskraft der mit Media Protector ermittelten Daten festgestellt werden. Trotzdem will auch Dr. Wachs aus seiner "Kriegskasse" 3.000 Euro für das Gutachten zur Verfügung stellen, so dass nunmehr nur noch 2.000 Euro fehlen. Sollte nach Bezahlung des Gutachtens Spendengeld übrig sein, wird damit diese "Kriegskasse" aufgestockt, die den Angaben des Anwalts nach in Notfällen zugunsten von Abgemahnten angegriffen wird. (pem)