Oberlandesgericht stuft Wert alter Siemens-Nixdorf-Aktien herab

Für 13 Aktien der alten Siemens-Nixdorf AG bekommen Aktionäre nun drei Siemens-Stammaktien (Verhältnis 4,3:1), entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

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  • JĂĽrgen Kuri

Siemens muss zwar eine höhere Abfindung an die ehemaligen Aktionären der Siemens-Nixdorf-Informationssysteme AG (SNI) zahlen als ursprünglich vorgesehen, kommt aber etwas billiger davon als befürchtet. Denn der Wert von Aktien der in die Siemens AG (München) überführten Siemens-Nixdorf AG (Paderborn) ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf herabgestuft worden. Für 13 Aktien der alten Siemens-Nixdorf AG bekommen Aktionäre nun drei Siemens-Stammaktien im Nennwert von 50 D-Mark (Verhältnis 4,3:1), entschied das Gericht laut dpa (Az.: 19 W 9/00).

Ende 2000 hatte das Landgericht Dortmund in dem Streit auf das für die Nixdorf-Aktionäre günstigere Tauschverhältnis 3:1 entschieden. Bei der vollständigen Übernahme von SNI durch Siemens im März 1992 habe der Konzern den Aktionären den Tausch im Verhältnis 6:1 geboten.

Ehemalige SNI-Aktionäre hatten vor dem Landgericht auf eine Neubewertung der rund 1,8 Millionen Aktien geklagt. Ein vom Landgericht eingeholtes Gutachten hatte ergeben, dass der Börsenkurs von SNI bei der Bewertung des Unternehmens nicht sachgerecht berücksichtigt wurde; die Richter folgten damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 1999, wonach der zum Zeitpunkt der Übernahme aktuelle Börsenkurs als Mindestverkehrswert des übernommenen Unternehmens gilt. Das OLG hatte nun ein weiteres Gutachten eingeholt, auf dessen Basis es nun das Tauschverhältnis festlegte. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar, teilte das Gericht mit. (jk)