Frisierzubehör-Hersteller verklagt Google

Flowbee International verlangt vor Gericht von dem Suchmaschinenanbieter, seinen Markennamen nicht weiter anderen Unternehmen als SchlĂĽsselwort fĂĽr gesponserte Links zu ĂĽberlassen.

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Flowbee International, US-amerikanischer Anbieter von Geräten zum Selbsthaareschneiden, hat Google wegen missbräuchlicher Verwendung seines Markennamens verklagt. Der Suchmaschinenanbieter habe anderen Unternehmen ohne Erlaubnis die Marke "Flowbee" als Schlüsselwort für gesponserte Links in seinem Adwords-Programm überlassen, heißt es in der Klage, die beim Bundesbezirksgericht im südtexanischen Corpus Christi eingereicht wurde. Wenn der Begriff "flowbee" eingegeben werde, führten die gesponserten Links unter anderem zu Konkurrenten wie Robocut, die ebenfalls Saugluft-Haarschneidemaschinen anbieten. Das gelte auch, wenn in die Suchmaschine Varianten wie "flowbe" oder "flowbees" eingegeben werden.

Der Kläger meint, eine "statistisch signifikante" Anzahl an Verbrauchern glaube irrtümlich, dass die Links von Flowbee selbst gesponsert worden seien. Er fordert vom Gericht ein Verbot der Verwendung seines Markennamens für gesponserte Links durch Dritte, einen Teil des Geldes, das Google durch die angeblich widerrechtliche Nutzung eingenommen hat, und Schadenersatz.

Außer der Flowbee-Klage sind vor US-amerikanischen Gerichten momentan laut Medienberichten sieben weitere Verfahren wegen angeblich missbräuchlicher Verwendung von Markennamen anhängig. In Deutschland hat sich bereits der Bundesgerichtshof mit der Materie befasst. Im Januar gab er bekannt, in zwei vorliegenden Fällen keine Rechtsverletzung zu sehen, einen dritten Fall wies es an den Europäischen Gerichtshof weiter. Die Frage, ob Adword-Werbung eine markenmäßige Benutzung darstellt, ist damit nach wie vor offen. (anw)