Neuer Gesetzesentwurf zu "virtueller Kinderpornografie"
Einstimmig hat der US-Senat einen ĂĽberarbeiteten Gesetzesentwurf zur Verfolgung von Kinderpornografie im Internet verabschiedet.
Einstimmig hat der US-Senat einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Verfolgung von Kinderpornografie im Internet verabschiedet. Als wichtiger Bestandteil wurde dabei der rechtlich umstrittene Tatbestand der "virtuellen Kinderpornografie" neu verankert. Die Senats-Entscheidung war nötig geworden, nachdem das Oberste Gericht der USA im April vergangenen Jahres den bis dahin geltenden Child Pornography Protection Act (CPPA) für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Gesetz zielte darauf ab, die Herstellung, den Vertrieb und den Besitz computererzeugter Kinderpornografie bestrafen zu können, auch wenn dabei kein Kind zur Herstellung der realistischen Bilder missbraucht wurde beziehungsweise diese kein wirkliches Kind zeigten.
Einer von der (legalen) Porno-Industrie eingereichten Verfassungsklage, die von Bürgerrechtsorganisationen wie der ACLU unterstützt wurde, gaben die Obersten Richter statt. Das Gesetz sei in der Tat zu ungenau und zu weit reichend. Es verbiete zum Beispiel generell sexuelle Bilder von Personen, die als Minderjährige erscheinen oder so angepriesen werden. Demnach müssten auch seriöse Filme wie "Traffic" oder "American Beauty", aber auch Aufklärungsinformationen und die Thematisierung von jugendlicher Sexualität verboten werden. In der Verfassung sei, so das Urteil, zum Schutz der Meinungsfreiheit zudem eine klare Grenze zwischen "Worten und Taten, Ideen und Verhalten" gezogen worden. Der CPPA verbiete jedoch bereits die Idee, dass sich Jugendliche unter 18 Jahren sexuell betätigen.
Damit sich Produzenten und Verbreiter von Kinderpornografie im Internet künftig nicht mehr darauf berufen können, ihre Bilder seien lediglich am Computer erzeugt und somit als "Idee" zu werten, soll die Beweispflicht nach dem Willen des Senats jetzt umgekehrt werden: Wer wegen der Herstellung oder Verbreitung von Kinderpornografie belangt wird und behauptet, dies sei "virtuelles Material", muss nachweisen, dass auf dem Bildmaterial keine wirklichen Kinder dargestellt sind. Zudem wird jegliche Form von Begünstigung und Anstiftung zur Herstellung von obszönem Material mit kinderpornografischem Hintergrund unter Strafe gestellt. Besitz, Handel und Verkauf von Kinderpornografie bleiben selbstverständlich verboten und sollen noch härter bestraft werden. Missbrauchsopfer sollen die Möglichkeit erhalten, erlittene physische und psychische Schäden vor Gericht einklagen zu können. Vor einer Verabschiedung des neuen Protect Act durch die Bush-Administration, die ihre Zustimmung zu dem Gesetz schon bekundet hat, steht allerdings noch die Entscheidung des Abgeordnetenhauses aus. (pmz)