Baden-Württemberg will besseren Schutz der Intimsphäre
Mit einer Bundesratsinitiative will Baden-Württemberg besseren Schutz des persönlichen Lebensbereichs vor unbefugten Bildaufnahmen und Beobachtungen erreichen.
Wie bereits angekündigt, will Baden-Württemberg den persönlichen Lebensbereich vor unbefugten Bildaufnahmen und Beobachtungen besser schützen. Parallel zu den Bundestags-Beratungen über die Einführung des entsprechenden, neuen Paragrafen 201a des Strafgesetzbuchs kündigte Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) für den 14. März eine Initiative im Bundesrat an: "Es ist äußerst unbefriedigend, wenn die Veröffentlichung von heimlichen Tonaufnahmen unter Strafe gestellt wird, die mindestens ebenso schlimme Veröffentlichung von heimlichen Bildaufnahmen aber nicht", meinte die baden-württembergische Ministerin.
Mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe soll nach dem Gesetzentwurf bestraft werden, wenn die Intimsphäre eines anderen Menschen durch unbefugte Bildaufnahmen verletzt wird oder diese Bilder einem Dritten zugänglich gemacht werden.
Jeder Mensch habe das Recht auf einen persönlichen Rückzugsraum, um sich unbeobachtet frei bewegen zu können, sagte Werwigk-Hertneck gegenüber dpa. Dieses sei durch moderne Entwicklungen in der Überwachungstechnologie und die schnelle Verbreitung von Text-, Bild- und Toninformationen über das Internet einer ständig wachsenden Bedrohung ausgesetzt.
"Das heimliche Beobachten oder Filmen des Opfers in seiner Wohnung, in Umkleidekabinen oder Toiletten können unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte bislang nicht ahnden", betonte die Ministerin. Solche Taten sollen aber auch nach dem Gesetzentwurf nur mit Willen des Opfers von den Behörden verfolgt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hatte bereits im Jahr 2001 auf bestehende Lücken im Gesetz aufmerksam gemacht, da im Internet heimliche Aufnahmen etwa aus Umkleidekabinen von Schwimmbädern kursieren, die inzwischen auch gern mit den neuen Foto-Handys gemacht werden, die nicht als Kameras auffallen. (jk)