ADAC hält Video-Verkehrskontrolle für vorerst rechtswidrig

Der Autofahrer-Club moniert eine verdachtslose Videokontrolle sämtlicher vorbeifahrender Autofahrer, die lediglich auf einem verwaltungsinternen Erlass gründet und fordert eine Nachbesserung des Gesetzgebers.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verkehrsüberwachung sind nach Einschätzung des ADAC videogestützte Kontrollen vorerst bundesweit nicht erlaubt. Alle Bundesländer hätten den Einsatz von Videokameras im Straßenverkehr lediglich durch verwaltungsinterne Erlasse geregelt, gesetzliche Grundlagen seien nicht vorhanden, teilte der Autoclub am Freitag mit. Dies habe eine Umfrage des ADAC ergeben. Das baden-württembergischen Innenministerium teilt die Rechtsauffassung des ADAC nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine verdachtslose Videokontrolle sämtlicher vorbeifahrender Autofahrer ohne gesetzliche Grundlage beanstandet. Diese Praxis verletze das Recht des Autofahrers auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz). Das Karlsruher Gericht hob damit einen Bußgeldbescheid des Amtsgerichts Güstrow auf, weil die Videomessung im Mecklenburg-Vorpommern lediglich durch einen verwaltungsinternen Erlass des Wirtschaftsministeriums, nicht aber durch ein förmliches Gesetz erlaubt war.

Der ADAC erwartet nun, dass laufende Bußgeldverfahren eingestellt werden, bei denen diese Videotechnik zum Einsatz kam. Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren könnten dagegen nicht wieder aufgerollt werden, dort bleibe es beim Bußgeld. Betroffen sind nach Angaben eines Sprechers vorwiegend Abstandsmessungen mit Videokameras, die an Brücken befestigt sind und jeden Verkehrsteilnehmer filmen. Auf Fotos aus "Starenkästen", die ausschließlich zu schnell fahrende Autos blitzen, habe die Karlsruher Entscheidung keinen Einfluss.

Eine Sprecherin des baden-württembergischen Innenministeriums meinte hingegen: "Die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrundeliegende verdachtslose Videokontrolle wird im Land nicht praktiziert", vielmehr basierten Videokontrollen in Baden-Württemberg "immer auf dem Anfangsverdacht der Begehung einer Ordnungswidrigkeit." Personenbezogene Daten würden nur dann aufgezeichnet, wenn ein Verstoß von den Beamten vor Ort erkannt werde. Rechtsgrundlage sei das Ordnungswidrigkeitengesetz.

ADAC-Jurist Markus Schäpe empfiehlt hingegen: "Wer ein Bußgeldverfahren laufen hat, sollte die Einstellung beantragen." Die Polizei sollte diese Videotechnik von sich aus vorerst nicht mehr einsetzen. Der Autoclub forderte die Bundesländer auf, schnellstmöglich die von Karlsruhe angemahnten gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. "Der Datenschutz darf nicht zulasten der Sicherheit auf unseren Straßen gehen", heißt es in einer Mitteilung. (dpa)/ (dz)