Verkehrsüberwachung kann auch in Wohnräume schauen

Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte beklagt, dass Behörden und Kommunen häufig die Vorgaben des Datenschutzgesetzes beim Einsatz von Videoeinrichtungen mißachten.

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Von
  • Frank Möcke

Nachdem er eine umfassende Erhebung und Kontrolle der zur Beobachtung an öffentlich zugänglichen Orten eingesetzten Videokameras veranlasst hat, kommt der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink in einer ersten Auswertung zu einem beklemmenden Ergebnis.

Die Zahl der von Firmen und Behörden installierten Kameras habe geradezu seuchenhaft zugenommen, klagt er in einer Mitteilung, die das Virtuelle Datenschutzbüro, die zentrale Informations- und Anlaufstelle für Datenschutzfragen, verbreitet.

Nach einer ersten groben Sichtung der von ihm versendeten Fragebögen fehlten in zahlreichen Fällen zum Beispiel die so genannten Verfahrensbeschreibungen und die Hinweisschilder. Damit würden erschreckend häufig die Vorgaben des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zur Steuerung des Einsatzes von Videoeinrichtungen nicht beachtet.

Dem Bremer Weserkurier gegenüber monierte Wahlbrink, dass oft genug verbotenerweise in Wohn- oder Firmenräume geschaut werden könne, wenn zum Beispiel eine Kamera, die lediglich den Verkehr überwachen soll, um 360 Grad drehbar sei und einen Zoom habe. Wie viele Anlagen in Niedersachsen in Betrieb seien, sei unbekannt. Allein in Hannover betreibe die Polizei 80 Überwachungskameras. (fm)