Werbebanner als Captcha

Microsoft hat einen neuen Ansatz für Captchas zum Patent angemeldet, bei dem ein Webserver zwischen Menschen und Skripten unterscheiden soll, indem er nach Inhalten von Werbebannern fragt.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter Schüler

Microsoft hat einen Patentantrag eingereicht, um sich Captchas auf der Basis von Reklamebildern schützen zu lassen. Ein Captcha (Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart) dient in Web-Foren und Umfragen dazu, automatisierte Manipulationen durch Skripte zu verhindern. Normalerweise bedienen sich die Turingtest-Surrogate zu diesem Zweck verzerrter Zeichenfolgen, die man als Mensch hoffentlich so gerade noch lesen und dann eintippen kann, an denen die Zeichenerkennung eines Roboterskripts aber scheitern soll. Die nächste Entwicklungsstufe bilden Captchas die einen normalsprachlichen Text präsentieren und den Betrachter dann auffordern, eine für ihn eindeutig ableitbare Antwort einzugeben, etwa "Wie viel ergibt die Summe aus 1 und 2?"

Microsofts Patentantrag kombiniert diesen Ansatz mit der Idee, die Frage an den Betrachter in Gestalt eines Werbebanners zu präsentieren. Als Beispiel führen die Erfinder ein Werbebildchen für Microsofts Spielekonsole an, ergänzt durch die Aufforderung "Bitte tippen Sie den Namen des beworbenen Produkts ein."

Nutzte man solche Filterabfragen, um etwa die Beantwortung von Forenbeiträgen zu erlauben, könnte man nicht nur zusätzliche Werbeeinnahmen erzielen, sondern die Besucher geradezu zwingen, sich mit diesen Bannern zu beschäftigen, statt sie als störendes Beiwerk gedanklich auszublenden.

Die Patentschrift unterscheidet Arbeitsteilungen, in denen der Reklamelieferant entweder nur die Werbung zur Verfügung stellt oder aber die komplette Frage für den sogenannten HIP (Human Interaction Proof). Von der nächsten denkbaren Stufe, in welcher der Reklameserver auch die Besucheraktion bewertet, ist in dem Antrag noch nicht die Rede. Damit ließe sich auch die Anforderung realisieren, einen Besucher erst dann als Teilnehmer zuzulassen, wenn er erfolgreich weitere Werbebotschaften per E-Mail angefordert hat. (hps)