eBay-Sniper unterliegt vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung gegen den Autoren des Freeware-Programms Biet-O-Matic bestätigt.

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Noch immer ist umstritten, ob so genannte Sniper-Programme, die automatisch im letzten Moment Gebote bei eBay abgeben, zulässig sind. In einem Urteil gegen den Autoren des Freeware-Programms Biet-O-Matic bestätigte nun das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung, in der die Weitergabe des Programms untersagt wird. Der Autor Joachim Schlesmann wird nach eigenen Angaben gegen dieses Urteil keine Rechtsmittel einlegen.

Schlesmann hatte das Programm zunächst zum Kauf angeboten. eBay forderte im Oktober vergangenen Jahres eine Unterlassungserklärung; der Autor verpflichtete sich daraufhin, die Software nicht mehr zu verkaufen. Stattdessen stellte er sie als Freeware kostenlos zum Download zur Verfügung. Dies unterband eBay durch die einstweilige Verfügung im November.

Erst vor zwei Wochen hatte das Berliner Landgericht den Vertrieb des eBay-Snipers LastMinute Gebot wieder zugelassen. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. eBay hatte im vergangenen Jahr gegen zahlreiche Anbieter von Sniper-Programmen Gerichtsbeschlüsse erwirkt. (uma)