Österreichs Beamte dürfen surfen - aber nur ein bisschen

Die Regierung in Wien hat Regeln für die private Nutzung der IKT-Infrastruktur des Bundes durch Beamte aufgestellt: Surfen ist bis zu einem gewissen Maß erlaubt, der Download großer Datenmengen verboten, der Einsatz von Filtersoftware zulässig.

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Die österreichische Bundesregierung wird in einer Verordnung Regeln für die private Nutzung der IKT-Infrastruktur des Bundes durch Bundesbedienstete einheitlich regeln. Ein heise online vorliegender Entwurf dieser IKT-Nutzungsverordnung (IKT-NV) wurde am Dienstag im Ministerrat abgesegnet. Damit werden ressortspezifische Vorschriften abgelöst. Die Regierung hält fest, dass die private Nutzung von Computer, Internet und Telefon am Arbeitsplatz grundsätzlich zulässig ist, die Mitarbeiter darauf aber keinen Anspruch haben und die Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann. Hard- und Software dürfen vom Personal nicht verändert werden.

"Der Dienstgeber hat das Recht, die Privatnutzung insbesondere wegen Sicherheitsbedenken zu beschränken und Web-Inhalte durch den Einsatz von Filtersoftware zu sperren", heißt es in Paragraph 3 Absatz 3. Gefiltert wird bisher schon: Das Justizministerium kam kürzlich in die Schlagzeilen, weil der Blog eines Journalisten, auf dem das Ministerium kritisiert wurde, für die Bediensteten des Ministeriums und der Gerichte gesperrt worden war. Gerade ist im Justizministerium die Konsumentenschutz-Website des ORF (help.orf.at), auf die Sperrliste geraten (Kategorie "Entertainment"), obwohl dort vorwiegend juristische Sachverhalte abgehandelt werden. Im Bundeskanzleramt wurde beispielsweise der Nutzung von Facebook ein Riegel vorgeschoben.

Für Internetnutzung gibt es nun eine Reihe von Vorgaben: So darf der Zeitaufwand während der Dienstzeit nicht "ungebührlich" sein, es darf keine nachteiligen Folgen für den Dienstgebers geben und Dienst- und Geheimhaltungspflichten dürfen nicht verletzt werden. Private Geschäfte online abzuschließen ist zulässig, sofern klar wird, dass der Mitarbeiter privat handelt und nicht für die öffentliche Hand. Ausdrücklich verboten ist der Download nicht näher spezifizierter großer Datenmengen, der absichtliche Zugriff auf pornografische Inhalte, die Internetnutzung für Rechtsverletzungen und "der Zugriff auf Seiten, die eine Zahlungsverpflichtung des Dienstgebers verursachen".

Privaten E-Mails darf die dienstliche Signatur nicht angehängt werden. Virenscans und Spamfilter und damit einhergehende Maßnahmen wie Quarantäne oder Löschung sind auch für private E-Mails zulässig. Ausgeschlossen ist eine Haftung für den Verlust privater Daten, die im Übrigen von dienstlichen Daten zu trennen und "bestmöglich zu kennzeichnen" sind.

Die Regierung hofft, dass die Verordnung "Beispielcharakter sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich entwickelt und somit zumindest indirekt die Unternehmenskultur in Österreich positiv beeinflusst". (Daniel AJ Sokolov) / (pmz)