Frankreich: Gemeindepolizei darf vorerst keine Taser nutzen
Für die Police Municipal müssten zunächst eindeutige Regelungen zum Gebrauch der Waffe und zur Ausbildung von Anwendern formuliert werden, macht das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs geltend. Verboten wird die umstrittene Taser-Waffe damit nicht.
- Thomas Pany
Seit einer Verordnung vom September 2008 darf die französische Gemeindepolizei (Police Municipal) die Elektroschockwaffe Taser in ihrem Arsenal haben – jetzt müssen die Bürgermeister, Chefs der lokalen Polizeieinheiten, aber dafür sorgen, dass die Taser in den Schränken bleiben. Denn der französische Staatsrat (Conseil d'Etat) hat die Verordnung, die von der damaligen Innenministerin Michèle Aillot-Marie erlassen worden war, einkassiert.
Die Verwaltungsrechtler machen in ihrer am Mittwoch ergangenen Entscheidung formale Gründe geltend. Anders als beim entsprechenden Dekret für die Police Nationale, die dem Innenministerium untersteht, würden bei der Ausweitung der Verordnung für die Police Municipal keine genauen Regelungen für den Gebrauch der Elektroschockwaffe und für die entsprechende Ausbildung der Polizisten getroffen. Angesichts der "spezifischen Risiken", die mit den neuartigen Waffen einhergingen, müsse ihr Gebrauch aber durch präzise Vorschriften geregelt und kontrolliert sein.
Das Oberste Verwaltungsgericht erwähnt zugleich Vorteile der als nicht-tödlich beworbenen Waffe für die öffentliche Sicherheit, weil sie in "bestimmten Situationen" erlaube, auf den Gebrauch von Feuerwaffen zu verzichten. Der Chef von Taser-France, Antoine di Zazzo, sieht sich von der Entscheidung des Conseil d'Etat darin bestätigt, dass das Gericht nicht die Waffe selbst kritisiere, sondern nur die Nutzungsbestimmungen.
Das Gericht reagierte mit seiner Entscheidung auf eine entsprechende Eingabe der Menschenrechtsorganisation Raidh (Réseau d'alerte et d'intervention pour les droits de l'homme), die auf die Risiken der Taser-Waffe aufmerksam machte. Der Taser ist auch in der französischen Öffentlichkeit umstritten. So veröffentlichten französische Medien anlässlich des Verwaltungsgerichtsurteils heute zahlreiche kritische Berichte und präsentieren Videos, die besonders tragische Folgen von Taser-Waffen-Einsätzen zeigen. Die Organisation Raidh liegt seit Jahren im Streit mit Taser France. Im vergangenen Jahr hatte ein Pariser Gericht geurteilt, dass Raidh die Taser-Waffe als Foltergerät bezeichnen darf.
DemgegenĂĽber beklagen BĂĽrgermeister nach einem Bericht des Figaro, dass die Police Municipale ohne Taser nicht ausreichend ausgestattet sei.
Siehe dazu auch bei Telepolis:
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