EU-einheitliche Strafen fĂĽr Einbruch in IT-Systeme
Der EU-Ministerrat plädiert für eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung gegen Angriffe auf Computer-Systeme und Datennetze in den EU-Mitgliedsländern.
Der EU-Ministerrat plädiert für eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung gegen Angriffe auf IT-Systeme in den EU-Mitgliedsländern. Vertreter der zuständigen Justiz- und Innenministerien verabschiedeten am Freitag ein entsprechendes Rahmenwerk. Mit dem Beschluss wolle man aber Beratungen des EU-Parlaments nicht präjudizieren.
Nach Berichten aus Brüssel ist vorgesehen, dass bei schweren Fällen des Verbreitens von Viren und des unberechtigten Eindringens in Computersysteme und Datennetze durch Banden der organisierten Kriminalität EU-weit einheitlich Gefängnisstrafen von zwei bis fünf Jahren festgelegt werden sollen. Einzeltäter drohen Strafen zwischen einem und drei Jahren.
Der Vorschlag für den Rahmenbeschluss liegt dem Ministerrat bereits seit vergangenem Jahr vor. Der Entwurf stieß bereits bei seiner Vorlage auf scharfe Kritik: "Anstelle die technischen Probleme der vernetzten Systeme zu lösen oder wenigstens durch Haftungsregulierung einen Leidensdruck auf der Seite derjenigen zu erzeugen, die daran etwas verändern können, erweckt der Entwurf den Eindruck, durch die Einführung von Gefängnissstrafen für Hacker und andere würden die Systeme sicherer", meinte etwa CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. (jk)