Brandenburg: Verbraucherschützer rügen SkyDSL-Angebot und Landesregierung

Die Verbraucherzentrale Brandenburg tadelt unter anderem die Fair-Use-Richtlinie, die zu eingeschränktem Übertragungsvolumen sowie einer drastisch gebremsten Übertragungsgeschwindigkeit führen kann.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Ende Juni vereinbarten die Landesregierung Brandenburg und der Satellitenbetreiber Eutelsat eine Initiative zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Brandenburg, die nun zumindest für die Landesregierung zu einem Bumerang werden könnte. Eutelsat tritt nämlich gar nicht selbst als Provider auf, sondern überlässt das Endkundengeschäft Zwischenhändlern. In Brandenburg setzt daher der Eutelsat-Partner SkyDSL Technologies die Vereinbarung mit der Landesregierung um und dessen eigens geschnürtes Angebot Hetan@home hat nun Kritik der Verbraucherzentrale Brandenburg auf sich gezogen. Der Anstoß für die Rüge kam allerdings von Außen: Die mitregierende CDU hatte in einem Brief um eine Stellungnahme gebeten – ohne jedoch mitzuteilen, dass die Stellungnahme zur Wahlkampfmunition werden könnte. Regionale Medien haben allerdings längst Machtkämpfe hinter den Kulissen ausgemacht. Demnach sei die CDU im Tauziehen um eine Internetstrategie aus parteitaktischen Gründen von der Staatskanzlei ausgebremst worden.

Das Vertragswerk der SkyDSL Technologies, einem eigenständigen Unternehmen, mit allerdings gleicher postalischer Adresse wie der SkyDSL Global GmbH, dürfte aber auch so Stoff für Diskussionen liefern. Die rund zehnseitige Stellungnahme der Verbraucherzentrale beginnt zwar mit Lob für den 3,6 MBit/s schnellen Sat-Anschluss und hebt das mit monatlich rund 40 Euro "konkurrenzfähige Angebot" sowie die preisgünstige Installation und den kostenlosen Versand der Hardware hervor. Doch der Großteil der Stellungnahme kritisiert etliche Punkte des SkyDSL-Vertrags, darunter etwa die Fair-Use-Policy. Gemäß dieser Klausel gestehe der Provider dem Kunden lediglich ein monatliches Datenvolumen von 3,5 GByte zu (auf der Web-Seite des Anbieters ist sogar von nur 2 GByte die Rede). Solche Regelungen seien durchaus branchenüblich und sollen den Anbieter vor zu hohen Kosten schützen. Ist das zugestandene Übertragungsvolumen erreicht, schlägt eine Drosselung zu; laut den Verbraucherschützern sinkt die Datenrate dann auf nur noch 64 KBit/s. Zudem ziehe eine Nutzung mit mehreren Rechnern erhöhten Aufwand nach sich. Das, sowie die "Mengenbegrenzung" dürfte den ebenfalls von der Landesregierung angesprochenen Firmen aufstoßen, die dringend auf schnellen Internet-Zugang warten.

Tadel ruft auch die ungewöhnliche Kooperation von SkyDSL Technologies mit der Santander Consumer Bank hervor, die über den Sat-Anschluss "einen Schutzbrief mitverkauft". Anscheinend lasse SkyDSL so die Bank die Hardware finanzieren – der Kunde zahlt sie dann im Laufe der zweijährigen Vertragsdauer an die Bank ab. Die Verbraucherschützer sehen in dieser Konstruktion unter anderem die Gefahr, dass bei etwaiger Insolvenz des Providers zwar der Internet-Anschluss wegfällt, aber die Kosten an die Bank weiterhin zu entrichten sind. Des Weiteren mutmaßen die Verbraucherschützer, dass die Bank Kundendaten für Marketingzwecke nutzen könnte.

Auch die Landesregierung steht in der Kritik, weil SkyDSL Technologies für die Werbeaktion das Landeslogo verwendet. Die landeseigenen Richtlinien ließen jedoch keine "Verwendung zu kommerziellen Zwecken, ganz gleich aus welchem Grunde" zu. Die Staatskanzlei indes weist die Kritik zurück. Der Referatsleiter Sascha Bakarinow äußerte gegenüber der Berliner Morgenpost, das Land habe auch mit dem zweiten Anbieter, dem Satellitenbetreiber Astra, gesprochen. Nur habe dort kein Interesse bestanden. Fachleute aus dem Umfeld der Astra ließen allerdings gegenüber Heise online verlauten, dass man durchaus ein Angebot abgegeben habe und dass auch weiterhin Interesse bestehe. Allerdings sei der Kontakt vor einiger Zeit abgebrochen. (dz)