Prozess um Kindesmissbrauch: USB-Stick mit Material geht auf Postweg verloren

Ein USB-Stick mit Daten zu einem Kindesmissbrauchs-Fall ist auf dem Postweg verloren gegangen. Das Landgericht hat die Datenschutzbeauftragte informiert.

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Ein Briefkasten der Österreichischen Post

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Video-Aufnahmen eines Missbrauchsfalls sowie die Vernehmung eines Opfers waren unverschlüsselt auf einem USB-Stick gespeichert, der verloren gegangen ist. Er sollte an einen Gutachter in Berlin geschickt werden, bei diesem kam jedoch nur ein leerer Umschlag an. Das zuständige Landgericht Schwerin hat den Fall dem Landesdatenschutzbeauftragten übergeben, dieser ermittelt nun. Für weitere Fragen hat heise online niemanden in der Behörde erreicht.

Nicht nur solche Daten müssen eigentlich gesichert werden. Eine Sprecherin der Landesdatenschutzbehörde sagte der dpa: Die Datenschutz-Grundverordnung schreibe für Datenträger mit sensiblen Inhalten vor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssten, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten – zum Beispiel eine Verschlüsselung. Vorgesetzte müssten ihren Beschäftigten ausdrücklich erklären, wie sie USB-Sticks verwenden dürfen. Auch für die Gerichte gibt es Richtlinien. Ob diese missachtet wurden, sollen nun die Ermittlungen der Behörde zeigen.

Ein Sprecher des Landgerichts Schwerin erklärt: "Die Speicherung von dienstlichen Informationen darf ausschließlich auf dienstlich bereitgestellten Datenträgern (bspw. auch USB-Sticks) erfolgen und die Daten sind zu verschlüsseln. Die entsprechenden Vorschriften und Handlungsanleitungen werden den Mitarbeitern des Landgerichts Schwerin regelmäßig zur Verfügung gestellt." Wer konkret in einem solchen Fall die Speicherung übernimmt, ist unterschiedlich. In der Regel sei das ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle auf Anordnung einer Richterin beziehungsweise eines Richters. Die Poststelle ist für den Versand zuständig. Laut des Sprechers ist es aber durchaus möglich, dass auch ein Richter selbst die Speicherung von Daten vornimmt.

Das Landgericht hat den Vorfall zum Anlass genommen, alle Mitarbeiter auf die entsprechenden Richtlinien zur Informationsfreiheit nochmal hinzuweisen. Neben der Übergabe des Falls an die Datenschutzbehörde hat "die Staatsanwaltschaft auch ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen des Tatvorwurfs des Diebstahls eingeleitet." Ein Disziplinarverfahren wird laut des Sprechers ebenfalls geprüft.

Von dem Verlust ist der Strafprozess selbst nicht betroffen gewesen. Es konnte in diesem März ein Urteil gesprochen werden: 4 Jahre und 11 Monate Freiheitsstrafe.

Dabei appelliert die Sprecherin der Datenschutzbehörde gegenüber der dpa auch an Privatleute, ihre Speichermedien zu sichern. "Man will ja nicht, dass diese Dinge bei einem Verlust des Sticks im Netz auftauchen." Ein Vergleich mit Urlaubsbildern hinkt jedoch wohl deutlich, geht es bei dem verlorenen USB-Stick um einen Datenträger mit höchst sensiblen und strafbaren Inhalten.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein USB-Stick oder anderes Speichermedium mit Daten verloren geht, die schützenswert sind. In Japan beispielsweise verlor ein IT-Dienstleister einen USB-Stick mit den persönlichen Daten von mehr als 460.000 Einwohnern der Stadt Amagasaki. Ein anderer Fall ist der Verlust der Daten nahezu jeder Person, die in Österreich gemeldet ist. Ein IT-Dienstleister, der für das Gebühren-Informations-System (GIS) gearbeitet hat, hatte sie ungesichert ins Netz gestellt.

(emw)