Facebook-Seite der Bundesregierung: Bundespresseamt will Verbot prüfen lassen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte wollte der Bundesregierung den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen. Daraufhin hat diese Klage eingereicht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 111 Kommentare lesen

(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Falk Steiner

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber wollte der Bundesregierung den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen, da Facebook sich nicht an die datenschutzrechtlichen Vorschriften halte und Betreiber derartiger Seiten eine Mitverantwortung träfe. In dem langen Verfahren hatte Facebook zeitweise Nachbesserungen zugesagt, die Probleme aus Sicht des BfDI aber nicht vollständig abgestellt.

Das Bundesamt für Presse und Information der Bundesregierung hat daher nun gestern Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. "Die gerichtliche Überprüfung ermöglicht in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen. Es geht in diesem Verfahren um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht", erklärte eine Sprecherin der Bundesregierung auf Anfrage von heise online. "Diese können im Ergebnis jeden Betreiber einer Facebook-Seite in der EU betreffen: Nicht nur staatliche Stellen auf allen Ebenen, sondern auch private Unternehmen."

Kelber hatte sich am Mittwoch bei der Vorstellung seines Jahresberichts noch gespannt gezeigt, wie sich die Bundesregierung verhalten würde. Wenn das Problem seitens Facebooks behoben würde, wäre zudem ein Weiterbetrieb möglich.

Für die Bundesregierung kommt es darauf aber nicht an: "Im Kern geht es um die Frage, ob Betreiber einer Facebook-Seite für die durch Facebook vorgenommenen Datenverarbeitungen datenschutzrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Wir sind der Auffassung, dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind."

Aus Sicht des BPA, das mit der juristischen Klärung eine externe Anwaltskanzlei beauftragt hat, überwiegt das Interesse an der Information der Öffentlichkeit die Datenschutzbedenken: "Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleibt unser Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit. Die Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, müssen wir uns an deren tatsächlicher Mediennutzung orientieren."

Wie lange das Gerichtsverfahren andauern wird, ist offen, auch Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof wären denkbar. Das Verfahren könnte allerdings auch noch auf anderem Wege wegfallen: Sollte Facebook unter das geplante EU-US-Data Privacy Framework schlüpfen können, würde die Rechtswidrigkeit womöglich entfallen.

(mack)