Universal Music unterliegt im Rechtsstreit mit Videoportal

Das US-Bundesbezirksgericht in Los Angeles hat dem Videoportal Veoh bestätigt, dass es sich im Rahmen des US-Copyrights verhält. Nach Meinung von Bürgerrechtlern könnte sich die Entscheidung auch auf den Streit zwischen Viacom und YouTube auswirken.

vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das US-Bundesbezirksgericht in Los Angeles hat dem Videoportal Veoh im Copyright-Rechtsstreit mit der Universal Music Group (UMG) bescheinigt, mit seinen Nutzungsbestimmungen und den Vorkehrungen zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen den Anforderungen des US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zu genügen. Richter Howard Matz, der bereits Ende 2008 eine Klage von Universal abgewiesen hatte, ist damit einem Ersuchen des Videoportalbetreibers nach einem "Summary Judgement" – Entscheidung im beschleunigten Verfahren ohne Verhandlung – nachgekommen, durch das sich Veoh Unbedenklichkeit bestätigen lassen wollte.

Matz schreibt in seiner Entscheidung, anders als von Universal behauptet sei Veoh dem DMCA nachgekommen, indem es urheberrechtlich bedenkliche Angebote nach Aufforderung sofort aus seinem Angebot genommen habe. Damit sei Veoh nicht fĂĽr Copyright-Verletzungen verantwortlich zu machen.

UMG hatte Veoh außerdem vorgeworfen, nicht automatisch solche Nutzer zu blockieren, deren Videos durch die Filtertechnik Audible Magic gesperrt werden sollen. Richter Matz verwies darauf, dass die Technik nicht derart zuverlässig sei, wie es die Rechtslage erfordere, um einen Nutzer-Account zu sperren. Veoh handele auch nach den Vorgaben des DMCA, wenn die Musikindustrie in einer Warnung gleichzeitig auf mehrere Videos hinweist und der Account des betreffenden Nutzers erst gesperrt wird, wenn er daraufhin noch ein weiteres, gegen Urheberrechte verstoßendes Video hochlädt.

Matz hatte Ende 2008 bereits nicht die Argumente von Universal gelten lassen, dass Veoh sich durch das automatische Kodieren von Nutzerinhalten ins Flash-Format, das Erstellen von Kopien und das Zugänglichmachen der in kleinere Dateipakete aufgeteilten Werke per Streaming oder Download Urheberrechtsverstöße zuschulden kommen lasse. UMG hat behauptet, diese Aktivitäten würden über das hinausgehen, was der Nutzer selbst mit seinem Upload angestoßen habe.

Nach der nun ergangenen Entscheidung hat Universal Music Berufung angekündigt. Fred von Lohman, Anwalt der Bürgerrechtsvereinigung Electronic Frontier Foundation, weist auf Parallelen zur Auseinandersetzung zwischen dem Videoportal YouTube und Viacom hin. Veohs Nutzungsbestimmungen seien ähnlich denen der Google-Tochter. Somit könne sich das Urteil aus Los Angeles möglicherweise auf das Verfahren um die Viacom-Klage auswirken. Der Medienkonzern verlangt vor einem New Yorker Gericht von YouTube 1 Milliarde US-Dollar Schadenersatz. (anw)