US-Zoll hat Zugriff auf Kundendaten der Fluglinien

Seit heute wird ein US-Gesetz ausgeführt, das allen ausländischen Fluglinien mit Flügen in beziehungsweise aus den USA vorschreibt, ihr Buchungssystem für US-Zollbehörden zu öffnen.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Seit heute wird ein US-Gesetz ausgeführt, das allen ausländischen Fluglinien mit Flügen in beziehungsweise aus den USA vorschreibt, ihr Buchungssystem für US-Zollbehörden zu öffnen. Die Lufthansa hat heute Reisebüros über die Vereinbarung zwischen der EU-Kommission und den amerikanischen Behörden über den Zugriff der US-Zollbehörde auf Daten der Reservierungs- und Check-in-Systeme von Fluggesellschaften in der EU informiert.

Wie Lufthansa-Sprecher Bernd Hoffmann heise online mitteilt, seien der Vollzugriff auf das Lufthansa-System ab heute technisch möglich. In ihrem Schreiben an die "lieben Reisebüropartner" teilt die Lufthansa mit, dass man die betroffenen Fluggäste über die mögliche Einsichtnahme in ihre Daten bereits bei der Buchung des Fluges informieren müsse. Bei der Buchung erfolge nämlich der erstmalige Eintrag von personenbezogenen Reservierungsdaten. Die Offenlegung der Daten ist dabei Voraussetzung für den Verkauf beziehungsweise für den Antritt der Reise und damit Vertragsbestandteil.

Laut Peter Büttgen, Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten, sind jedoch nicht alle Daten betroffen. Die USA wollten zwar an alle Daten, um auch Reisebewegungen analysieren zu können. Doch die Vereinbarung mit der EU sehe nur eine zweckgebundene Weitergabe der Identitätsdaten vor. Diese Daten dürfe die US-Zollbehörde auch nicht an andere Luftfahrtgesellschaften weitergeben.

Daten aus Kundenbindungsprogrammen geben die Luftfahrtgesellschaften schon aus eigenem Geschäftsinteresse nicht weiter. So sind bei der Lufthansa Kundendaten von Vielfliegern aus der "Miles-und-More-Datenbank" nicht betroffen, sondern "nur" die Daten in den Reservierungs- und Check-in-Systemen. Die Zustimmung des Kunden müssen die Reisebüros nicht dokumentieren. Verweigert ein Fluggast seine Zustimmung, dürfen die Reisebüros nicht buchen.

Laut Bernd Hoffmann kann die US-Zollbehörde mit dem Vollzugriff auch die Buchungshistorie einzelner Fluggäste einsehen. Das US-Gesetz verlange schließlich den Zugriff auf alle verfügbaren Daten einer Buchung der Passagiere, damit auch auf historische Daten wie frühere Reiserouten.

Beim Zugriff auf das Buchungssystem Amadeus hat die US-Zollbehörde auch Zugriff auf andere Daten wie Mietwagen-, Hotel- und Bahnreservierungen. Auch speichert das Buchungssystem Zahlungsarten wie "Invoice" oder "Kreditkarte" samt Validierung der Kreditkartennummer, Telefonnummer des Kunden und Essenswünsche.

Allerdings will die EU-Kommission laut dem Online-Magazin Futurezone einer Öffnung der Airline-Datenbanken mit Vollzugang für die US-Behörden doch nicht zustimmen. Sobald eine technische Lösung bestehe, sollen nur die Buchungsdaten von USA-Flügen weitergegeben werden. Bis diese Lösung fertig sei, empfehle man das US-Gesetz zu ignorieren. Die Weitergabe der Daten verstößt gegen die EU-Datenschutzrichtlinie sowie gegen zahlreiche nationale Datenschutzgesetze. Lufthansa-Sprecher Hoffmann war die Empfehlung der EU-Kommission allerdings noch unbekannt. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)