Datenschutzberater der EU-Kommission kritisieren Flugdatenexport

Stefano Rodota, Vorsitzender der Artikel-29-Gruppe der EU-Kommission, meint, dass die rechtliche Basis der Gemeinsamen Stellungnahme der USA und der Europäischen Union vom 18. Februar über die Weitergabe von Passagierdaten nicht geklärt sei.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Stefano Rodota, Vorsitzender der Datenschutzberater der Artikel-29-Gruppe der EU-Kommission, fordert das gemeinsame Abkommen zwischen der Europäischen Kommission und den US-Zollbehörden über die Weitergabe von Passagierdaten so lange zu vertagen, bis ein formales Verfahren festgelegt wurde. In einem Schreiben vom 3. März an den Vorsitzenden der Menschrechtskommission des EU-Parlaments Jorge Mollar schrieb er, dass während des Treffens der EU-Ratsarbeitsgruppe für Luftverkehr am 20. Februar "viele Delegationen Zweifel und Sorgen hinsichtlich der rechtlichen Natur, der Inhalte oder der Inkraftsetzung der Gemeinsamen Stellungnahme" geäußert hätten.

Auch stellte Rodota fest, dass die rechtliche Basis der Gemeinsamen Stellungnahme der USA und der Europäischen Union vom 18. Februar, die den US-Behörden den Direktzugriff auf europäische Luftfahrtbuchungs- und Check-In-Systeme erlaubt, nicht geklärt sei. Die Stellungnahme gehe davon aus, dass die Datenschutzbehörden "es nicht notwendig finden werden, gegen die Luftfahrtgesellschaften, die den US-Anforderungen Folge leisten, Verfahren einzuleiten". Doch den Datenschutzbehörden stünde es nicht frei, so Rotoda, nationale Gesetze mal eben nicht anzuwenden. Auch die Luftfahrtgesellschaften auf EU-Territorium seien verpflichtet, den nationalen Datenschutzregeln zu folgen.

Der rechtliche Graubereich, in dem sich die Luftfahrtgesellschaften jetzt bewegten, könnte auch zu Schadensersatzforderungen der Passagiere führen, die aufgrund der Datenübermittlung Nachteile erleiden. Gerichte würden sich dann an geltendem Gesetz orientieren und nicht an einer Gemeinsamen Erklärung von zweifelhafter rechtlicher Grundlage.

Aus diesem Grund schlug die Kommission auf einem Treffen der EU-Botschafter am 26. Februar auch vor, die Einwilligung der Passagiere zur Datenübermittlung einzuholen. Dies führte zu dem Fax der Lufthansa vom 5. März an Reisebüros, in dem die Beförderung von der Einwilligung abhängig gemacht wird. Die Artikel-29-Gruppe wird sich auf ihrem nächsten Treffen am 20. und 21. März in Brüssel intensiv mit dem Thema befassen.

Felix Stenschke, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, sagte gegenüber heise online, die Gemeinsame Stellungnahme sei als "Übergangseinigung" ein "vernünftiger Kompromiss", denn "wir können fliegen". Die Alternative sei gewesen, eben nicht zu fliegen. Das Ultimatum vom 5. März wollten die USA nicht mehr verlängern. Derzeit arbeiteten alle Beteiligten an einheitlichen Regeln für die kontrollierte Weitergabe der Daten.

Die britische Bürgerrechtsgruppe Statewatch bezeichnete das Tempo, in dem die USA die EU-Kommission zur Unterzeichnung der Gemeinsamen Stellungnahme gebracht habe, als "außerordentlich". Laut Statewatch hatte der EU-Rat von den US-Forderungen erstmals am 28. Januar 2003 gehört, als die EU-Kommission den Rat informierte. Auf dem Treffen am 17. und 18. Februar sollten laut Kommission lediglich "eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten untersucht" werden. Stattdessen unterzeichnete die Kommission unter Führung von EU-Kommissar Christopher Patten die "Gemeinsame Stellungnahme". Dafür bekam Patten übrigens von der österreichischen Bürgerrechtsorganisation Quintessenz mit Preis "Plumbo Facialis Ersten Grades" sowie die "Translatlantische Nadel in Silber für besondere Verdienste bei debilen Datendeals". (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)