Verleger hinterfragen Kulturflatrate, pochen auf Leistungsschutzrecht

Schriftsteller, Übersetzer und Buchhandelsvertreter haben SPD und Grünen 16 Fragen zu der von beiden Parteien erwogenen Pauschalvergütung für Filesharing übersandt. Die Diskussion über mehr Urheberrechtsschutz geht zugleich weiter.

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Schriftsteller, Übersetzer und Verleger beäugen eine Kulturflatrate für die Nutzung von Online-Tauschbörsen skeptisch. Sie haben SPD und Grünen 16 Fragen zu der von beiden Parteien erwogenen Pauschalvergütung für Filesharing übersandt. "Wir Urheber möchten gerne wissen, was eine Kulturflatrate für uns bedeuten würde", begründete Imre Török, Vorsitzender des Schriftstellerverbandes in der Gewerkschaft ver.di, den Schritt. "Die Wahlprogramme und auch das von den Grünen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten lassen konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung vermissen", betont Hinrich Schmidt-Henkel, Vorsitzender des Übersetzerverbandes. "Wir suchen den Dialog", beteuert Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Der Fragenkatalog soll verdeutlichen, welche Sachverhalte nach Ansicht der Kreativen geprüft werden müssen. Ziel könne nur die Schaffung einer "nachhaltigen Lösung für den Umgang mit dem Urheberrecht im Internet" sein, heißt es bei den Auskunftsbegierigen weiter. Konkret wollen die Vertreter der Buchzunft etwa wissen, wie hoch die entsprechende Monatsgebühr sein müsse, um eine "angemessene Vergütung der Urheber" sicherzustellen.

Weiter sind sie interessiert daran, nach welchen Kriterien das eingenommene Geld auf die verschiedenen Medienbereiche unter Kreativen und möglicherweise auch Verwertern aufgeteilt werden sollen. Erkunden wollen die Besorgten auch, ob Korrekturen erfolgen sollen, wenn eine Verteilung des Geldes aufgrund der Nachfrage dazu führen würde, dass ein Großteil "in gesellschaftlich weniger erwünschte Medienbereiche" wie "Pornoprodukte" fließe. Die meisten Fragen sind allerdings allgemeiner Natur; Antworten darauf finden sich bereits in der Studie der Grünen oder in zusätzlichen Erläuterungen von Befürwortern einer Kulturflatrate.

Hubert Burda hat derweil die Forderung einer breiten Verleger-Lobby nach Einführung eines erweiterten Leistungsschutzrechtes noch einmal betont. Mit dem Zusatz zum Urheberrecht wollen die Zeitungs- und Zeitschriftenherausgeber verhindern, dass sogenannte News-Aggregatoren Auszüge ihrer Inhalte für kommerzielle Zwecke nutzen und damit Teile des Online-Werbekuchens abschöpfen. Angesichts der dramatisch sinkenden Werbeeinnahmen der Verlage und der stetig wachsenden Konkurrenz durch andere kostenlose Internetangebote "müssen sich alle Beteiligten über die Spielregeln für einen fairen Wettbewerb verständigen", erklärte der Münchner Verleger gegenüber dem Manager Magazin.

Als Gegner hat der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Unterstützer der umstrittenen "Hamburger Erklärung" vor allem einen Internet-Riesen im Visier: "Aktuell gibt es nur einen Sieger, und das ist Google mit seiner Verlinkung von Suchanfragen auf konkrete Angebote." Das sei "die Killerapplikation". Die marktbeherrschende Suchmaschine liefere "rund die Hälfte des Traffics der journalistischen Websites" und verwalte "in Deutschland über ein Drittel der Werbeumsätze im Netz – und all das, ohne selbst in teuren Journalismus zu investieren".

Zuvor hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Verleger und Politik "zu einer konzertierten Aktion mit den Urhebern gegenüber dem Monopolisten Google" aufgefordert. Vor dem Hintergrund der wachsenden Meinungsmacht des Suchmaschinenbetreibers seien gesetzliche Regelungen dringend nötig, befand der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Der Gesetzgeber müsse einerseits der "Gratis-Kultur" des Internets einen wirksamen Riegel vorschieben. Andererseits seien die Befugnisse des Bundeskartellamtes so auszuweiten, dass es Meinungsmonopole im Netz verhindern könne.

Die aus der Buch- und Verlegerwelt mit dem "Heidelberger Appell" vorangetriebene Kampagne gegen den Suchmaschinenprimus hat so einen neuen Höhepunkt erreicht. Doch die Kritik von Urhebern an einer verengten Sichtweise der "Haltet den Dieb"-Rufer wird lauter. "Niemand, auch nicht Google, hat je einen Verlag oder andere Anbieter gezwungen, Inhalte kostenlos ins Netz zu stellen", stellte etwa der Journalist Björn Sievers in einer Replik auf die DJV-Initiative klar. Die Verlage könnten frei entscheiden, zu welchen Konditionen sie Inhalte zugänglich machen. Ferner sei die Meinungsvielfalt mit den einfachen Publikationsmöglichkeiten des Internet deutlich gewachsen.

Der DJV sah sich genötigt, seine Thesen zu erläutern. Auch von Bloggern, Medienbeobachtern und Online-Magazinen wird die konzertierte Aktion der Verleger und Verbände zerpflückt. Auf eine besondere Ironie am Rande hat der Medienexperte Robin Meyer-Lucht verwiesen: Seiner Ansicht nach führt die Kulturflatrate einen Teil der Kontrahenten wieder zusammen. Mit dem Leistungsschutzrecht solle schließlich eine neue Pauschalvergütung für Online-Texte geschaffen werden. Es handle sich um eine Unterversion der Content-Flatrate für Journalismus. (Stefan Krempl) / (pmz)