Neuer Anlauf in Großbritannien zur Verbindungsdatenspeicherung
Das britische Innenministerium schlägt vor, dass auch Feuerwehr und Notfalldienste, die Betrugsbekämpfungsbehörde sowie die Schottische Drogenbekämpfungsbehörde auf die Daten zugreifen dürfen.
Das britische Innenministerium hat zwei Papiere veröffentlicht, die den Umgang mit Telekommunikationsdaten diskutieren. Der neue Vorschlag sieht vor, dass auch Feuerwehr und Notfalldienste, die Betrugsbekämpfungsbehörde sowie die Schottische Drogenbekämpfungsbehörde auf die Daten zugreifen dürfen. Bislang hatten sie bereits einen Zugriff auf die Daten, doch er war nicht gesetzlich geregelt. Missbrauch beziehungsweise der ungesetzliche Datenzugang soll unter Strafe gestellt werden. Nach Ansicht der britischen Bürgerrechtsorganisation FIPR sollte das Innenministerium jedoch noch etwas an internen Kontrollmechanismen arbeiten, um Missbrauch zu verhindern.
Großbritannien ist für seinen großzügigen Umgang mit personenbezogenen Daten berüchtigt. In den vergangenen Jahren wurde mehrfach die Forderung laut, Kommunikationsverbindungsdaten bis zu sieben Jahre zu speichern. Zudem sollten etwa ein Dutzend Behörden wie der Finanzdienstbehörde, der Postkommission und einigen Abteilungen des Außenministeriums auf die Kommunikationsdaten zugreifen können. Dies stieß auch bei der britischen Öffentlichkeit auf keine große Gegenliebe. Der Plan wurde schnell als Freibrief für Lauscher (Snooper's Charter) kritisiert. Erst im Januar stellte die Regierung Pläne vor, Internet-Service-Provider zu verpflichten, die Daten bis zu sechs Jahre zu speichern.
Bürgerrechtsgruppen und Parlamentsabgeordnete befürchten, dass mit einem so weitreichenden Zugriff ein Missbrauch der Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Schon jetzt haben Polizei-, Zoll- und Steuerbehörden sowie die Geheimdienste Zugang. Telefongesellschaften und Internet-Provider speichern die Verbindungsdaten von Telefonanrufen, E-Mails und besuchten Websites. Laut Innenministerium werden etwa 575.000 Anfragen jährlich gestellt.
Siehe dazu auch:
- Polizei darf auf Verbindungsdaten von Journalisten zugreifen
- Rheinland-Pfalz will Rasterfahndung und TK-Überwachung ausdehnen
- Besserer Schutz von Journalisten vor Telefonüberwachung gefordert
- EU will Verbindungsdaten mindestens ein Jahr speichern
(Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)