Online-Überweisungen an Webshops

Das neue Internet-Bezahlverfahren von T-Online senkt das Ausfallrisiko für Shopbetreiber und soll außerdem geringere Transaktionskosten verursachen als Kreditkartenzahlungen.

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Von
  • Holger Dambeck

T-Online und fun Communications haben ein neues Bezahlverfahren fürs Internet entwickelt. Bei der auf der CeBIT erstmals vorgestellten Online Überweisung erhalten Webshops eine sofortige Eingangsbestätigung durch die Bank des Kunden. Gleichzeitig wird das Ausfallrisiko für Shopbetreiber deutlich gesenkt, denn eine bei Kreditkartenzahlung und Online-Lastschrift noch Wochen später mögliche Rückbuchung durch den Kunden ist damit nicht möglich.

Bei der Online Überweisung nutzt T-Online sein bestehendes Banking-Verfahren. Nachdem der Kunde die Waren im Shop ausgewählt hat, öffnet sich ein neues Browserfenster der T-Online Classic Banking Plattform mit einem vorausgefüllten Überweisungsformular. Der Käufer muss nur noch seine Bankverbindung sowie PIN und TAN eingeben und die Überweisung wird in die Wege geleitet. Gleichzeitig bekommt der Shopbetreiber die Information, dass die Überweisung angenommen wurde.

Die Banking-Plattform von T-Online hat Zugang zu rund 800 Banken in Deutschland; nur einige Direkt-Banken wie 1822direkt nutzen die BTX-Protokolle nicht und kommen daher für das neue Bezahlverfahren nicht in Frage. Seit Dezember läuft bereits ein Pilotprojekt mit der ARD Fernsehlotterie. Surfer können dabei ihre Lose per Online Überweisung bezahlen. Für Webshops bietet das Verfahren neben dem verringerten Ausfallrisiko den Vorteil, dass es für viele Surfer sofort nutzbar ist, sofern sie bereits Online-Banking nutzen. T-Online bezifferte das Kundenpotenzial mit 14 Millionen.

Überweisungen sollen in der Regel innerhalb von drei Tagen gutgeschrieben werden. Die Transaktionskosten liegen nach Auskunft von T-Online noch unter den Provisionen, die bei Zahlung per Kreditkarte fällig werden. Auch für Kunden ist das Verfahren interessant. Sie müssen ihre Bankdaten nämlich nicht an den Webshop übermitteln. Allerdings lässt sich eine getätigte Überweisung nicht mehr annulieren, wenn die bestellte Ware auf sich warten lässt. (hod)