Haarscharf analysiert

Drogenkonsum? Falsche Altersangaben? Zu Tode gepflegte Angehörige? Rechtsmedizinern entgeht kaum noch eine Sünde - sofern sie zu Rate gezogen werden.

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Von
  • Nike Heinen

Dieser Text ist der Print-Ausgabe 08/2009 von Technologie Review entnommen. Das Heft kann, genauso wie die aktuelle Ausgabe, hier online portokostenfrei bestellt werden.

Drogenkonsum? Falsche Altersangaben? Zu Tode gepflegte Angehörige? Rechtsmedizinern entgeht kaum noch eine Sünde - sofern sie zu Rate gezogen werden.

Es ist ein warmer Sommertag, als Rüdiger Lessig das Krematorium betritt. Hier, in dem kühlen Raum, in dem die Toten vor ihrer Verwandlung in Asche aufgebahrt liegen, ist er ein häufiger Gast. Der Professor für Rechtsmedizin an der Leipziger Uniklinik gehört zu den Ärzten, die bei Menschen, die verbrannt werden sollen, noch einmal untersuchen, ob sie auch tatsächlich auf die natürliche Weise gestorben sind, die der Totenschein nahe legt. "Da lag eine alte Frau", sagt Lessig. "An ihrem Totenschein war eigentlich nichts ungewöhnlich, sie war nach Meinung des Hausarztes an ihren zahlreichen Alterskrankheiten gestorben. An sich schlüssig. Aber irgendetwas kam mir doch seltsam vor." Als sich Lessig über das Gesicht der Toten beugte, sah er feine rote Sprenkel um ihren Mund herum. "Das war ein Bluterguss in Form einer Hand. Die alte Dame war offenbar erstickt worden."

Eine zuverlässige Intuition, einen reichen Erfahrungsschatz und gute Kombinationsgabe – das zählt Lessig zum wichtigsten Rüstzeug der Rechtsmediziner. Ihre Technologie, das sind ihre Sinne: Die Augen fahnden nach Blutergüssen, die Hände ertasten gebrochene Knochen, und die Nase entdeckt in der Lunge eines Brandopfers den verräterischen Geruch von Benzin. Klassische Methoden, die sich seit Jahrzehnten kaum geändert haben. Und doch ist in den vergangenen Dekaden eine kleine Revolution über die Welt der rechtsmedizinischen Institute hinweggegangen. Denn wenn die Ärzte nicht mehr weiterwissen, kommt ein Bataillon von Naturwissenschaftlern ins Spiel, das in seinen hochgerüsteten Labors Unsichtbares in so winzigen Mengen sichtbar machen kann wie nie zuvor.

"Anhand der Haare sind wir heute in der Lage, auf das Pikogramm genau nachzuweisen, welche Drogen ein Mensch in den letzten Monaten konsumiert hat oder welche Medikamente ihm verabreicht wurden", sagt Frank Mußhoff, Professor für forensische Toxikologie in der Bonner Rechtsmedizin. Während sie aus den Haarpapillen herauswachsen, schließen die Haare fast alle Stoffe in ihrer Matrix ein, die gerade im Körper zirkulieren. Sie sind deshalb inzwischen das beliebteste Beweisstück der forensischen Analytik. In nur zwei Jahrzehnten hat sich dieser Untersuchungsansatz zu einer Standardmethode gemausert – mit beeindruckender Genauigkeit: Schon ein Pikogramm, also ein Billardstel Gramm einer Substanz, lässt sich so aufspüren. "Wenn einem Mädchen vor einer Vergewaltigung K.-o.-Tropfen in den Drink gemischt wurden, dann können wir das nachweisen", sagt Mußhoff.

Ein derartiger Einmalkonsum eines Betäubungsmittels galt bis vor wenigen Jahren als undetektierbar. Jetzt lässt er sich noch nach Monaten ausfindig machen – wenn die Haare zwischendurch nicht abgeschnitten wurden. Die einzelnen Substanzen, die man aus den Haaren herausgelöst hat, werden erst sorgfältig in einer leistungsfähigen Chromatografiesäule voneinander getrennt, dann lässt man die einzelnen Fraktionen durch ein sogenanntes Tandem-Massenspektrometer laufen. In dem neuartigen System werden zwei Massenspektrometer hintereinander geschaltet: Im ersten Gerät wird eine bestimmte Molekülgruppe ausgewählt, die sich dann im zweiten Gerät noch einmal gesondert untersuchen lässt. Auf diese Weise können Biowissenschaftler so gezielt wie nie zuvor nach einem Stoff suchen.

In den Haaren finden sich nicht nur Drogen und Medikamente, hier bilden sich auch die Lebensumstände eines Menschen ab: Welche Hautcreme er benutzt oder welche Spurenelemente in seinem Trinkwasser enthalten sind. Mit etwas Geschick können Experten schon in einem einzelnen Haar etwas davon nachweisen; aber damit eine Analyse zuverlässig genug ist, um vor Gericht Bestand zu haben, brauchen sie eine bleistiftdicke Strähne. Weil es einen Monat lang dauert, bis sich etwa die Spuren eines Giftanschlags im nachwachsenden Haar wiederfinden, werden Haaranalysen vor allem bei Lebenden gemacht. So landete etwa die Haarprobe eines bekannten Fußballtrainers, der Kokain konsumiert haben sollte, in Mußhoffs Labor. Regelmäßig überprüft er auch bei Alkoholsündern, die ihren Führerschein zurückhaben möchten, ob sie wirklich trocken geblieben sind.

Überhaupt sind die Patienten der Gerichtsärzte längst nicht mehr alle tot. Nach Lessigs Schätzung haben er und seine Kollegen es heute in jedem dritten Fall mit Lebenden zu tun: Staatsanwälte überweisen Kinder mit verdächtigen blauen Flecken, damit die Ärzte die Geschichte der Eltern über die Herkunft der Verletzungen auf ihre Plausibilität überprüfen. Oder die Mediziner begutachten die Strafmündigkeit, sprich das Alter, jugendlicher Straftäter. So schicken rumänische Banden junge Diebe absichtlich ohne Ausweispapiere in deutsche Fußgängerzonen. Das rechtsmedizinische Gutachten entscheidet dann, ob sie angeklagt werden dürfen. Auch bei erwachsenen Einwanderern geht es oft um Lebensjahre, etwa wenn Rentenansprüche fällig werden.

Eine Gruppe Düsseldorfer Rechtsmediziner arbeitet deswegen an neuen molekularbiologischen Methoden, mit denen man das Lebensalter direkt messen kann. Dabei nutzt das Ärzteteam die Tatsache aus, dass manche Biomoleküle eine Art innere Uhr eingebaut haben. Zum Beispiel beginnen die Bausteine der Proteine, die Aminosäuren, sich in dem Moment zu verändern, in dem sie die Proteinfabriken der Zellen verlassen. Immer mehr verkehren sich in ihr eigenes Spiegelbild, sie "racemisieren" von der normalen L-Form in die gespiegelte D-Form. "Normalerweise erkennt der Körper Proteine mit zu vielen racemisierten Aminosäuren und entsorgt sie", sagt Reimer Dobberstein, Spezialist für molekulare Altersbestimmung an der Düsseldorfer Rechtsmedizin. "Bei einigen Proteinen ist das aber nicht möglich, sie werden nur einmal im Laufe des Lebens gebildet und können später nicht mehr ausgetauscht werden." Der Anteil spiegelbildlich veränderter Aminosäuren ist bei ihnen ein exaktes Maß fürs Lebensalter – ein Glücksfall für die Rechtsmedizin.

Solche Proteine – zum Beispiel Kollagen – sind in der Mineralsubstanz der Zahnwurzel enthalten. "Wenn wir einen Zahn bekommen können, dann wissen wir, ob eine Person erst 60 oder schon 65 Jahre alt ist", sagt Dobberstein. Auf etwa vier Jahre genau ist die Schätzung. Weil Zähne nur gelegentlich gezogen werden und daher relativ schwer zugängliche Untersuchungsobjekte sind, basteln die Forscher jetzt an einer Methode, die sich auf die Histon-Proteine in den Zellkernen stützt. Diese Proteine bilden das Gerüst für die Erbsubstanz DNA. Sie sind in jeder Zelle zu finden und durch einfache Abstriche der Mundschleimhaut erhältlich. "Da sind wir aber erst am Anfang", sagt Dobberstein.

Wenn es darum geht festzustellen, ob jemand gewaltsam zu Tode gekommen ist, kann allerdings keine Technologie die klassische Obduktion ersetzen, davon ist Rüdiger Lessig überzeugt. "Allein die Rechtsmedizin der Universität Leipzig deckt in den Krematorien rund um die Stadt pro Jahr mindestens eine von den behandelnden Ärzten unerkannte Tötung auf", sagt er. "Und den Anteil bei Erdbestattungen kennen wir gar nicht. Da werden ja keine Rechtsmediziner befragt." Entsprechend hält er die Dunkelziffer erfolgreich vertuschter Morde für erheblich. Auch Lessigs Bonner Kollege Frank Mußhoff glaubt, dass gerade bei alten, pflegebedürftigen Menschen viele Fälle "beschleunigten Siechtums" unentdeckt bleiben. "Natürlich könnten wir auch vorsätzliche chronische Vergiftungen mit überdosierten Medikamenten oder Pflanzenschutzmitteln nachweisen", sagt er. "Aber eben nur dann, wenn man uns auch hinzuzieht." (bsc)