Warner nach Observation von Kinobesuchern in der Kritik [Update]

Nachdem die "Magdeburger Volksstimme" berichtete, das Hollywood-Studio habe Kinobesucher in Magdeburg mit Nachtsichtgeräten observiert, ermittelt nun das Landesverwaltungsamt Sachen-Anhalt.

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Von
  • Nico Jurran

Das Hollywood-Studio Warner Bros. hat Kinobesucher in Magdeburg, die sich den neuen Harry-Potter-Film "Harry Potter und der Halbblut-Prinz" anschauten, mit Nachtsichtgeräten beobachten lassen. Dies berichtet die Magdeburger Volksstimme. Die Verleihfirma Warner Bros. will so das heimliche Aufzeichnen während der Vorstellung verhindern, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber der Tageszeitung. Zur Überwachung seien daher Sicherheitsleute eingesetzt worden. Die Observation wurde offenbar in mehreren Kinos durchgeführt, konkretere Angaben gibt es bislang jedoch noch nicht.

Warner möchte verhindern, dass der neue Harry-Potter-Streifen im Kino abgefilmt wird

Bereits 2004 hatte Warner Bros. in Großbritannien Nachtsichtgeräte an Kinobetreiber verschenkt, um das Abfilmen des damals aktuellen Harry-Potter-Streifens "Harry Potter and the Prisoner of Azkaban" zu unterbinden. Die Idee kam dem Studio offenbar, nachdem zuvor ein kalifornischer Filmvorführer das Publikum mit einem Nachtsichtgerät beobachtet und dabei das rote Aufnahmelicht an einem Camcorder entdeckt hatte.

Auf Nachfrage von heise online erklärte Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose, dass er die jetzige Aktion für rechtlich fragwürdig halte. Das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde ermittle nun, ob damit der Überwachung gegen geltende Gesetze verstoßen worden sei – und zwar vorrangig von den Kinobetreibern, mit denen die Kinobesucher ja direkt den Vertrag schließen und die andererseits die Aktion für Warner durchgeführt oder diese zumindest nicht verhindert hatten. Geprüft wird daher derzeit, ob und in welchem Maße die Kinobesucher von der Überwachung informiert wurden. Nach unbestätigten Angaben sollen bereits an den Kassen Schilder angebracht gewesen sein, die auf die Aktion hinwiesen. Klar scheint mittlerweile, dass keine Aufzeichnungen seitens der Überwacher angefertigt wurden.

Ein Hinweis à la "Handys aus, Kameras aus" vor Beginn des Films reicht nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten in einem solchen Fall hingegen keinesfalls aus. Vielmehr müsse der Zuschauer frühzeitig die Möglichkeit geboten werden, einer Überwachung zu entgehen – zumal hier alle Kinobesucher unter einen Generalverdacht gestellt und eventuell eingeschüchtert würden, obwohl es um die Ermittlung einzelner Straftäter gehe. Schließlich, so von Bose, habe jeder Kinobesucher das Recht, ungestört einen Film zu genießen. Ein Abtasten der Kinobesucher, wie es Journalisten bei Pressevorführungen (zusätzlich zur Observation mit Nachtsichtgeräten) bereits erleben durften, hält der Datenschutzbeauftragte für nicht verhältnismäßig.

[Update:]
heise online liegt mittlerweile ein Ausschnitt aus dem "Naumburger Tageblatt" vom 8. Juli vor, in dem sich ein Leser der Zeitung über eine Observation im Cineplex Naumburg während einer Vorstellung von Ice Age 3 (im Verleih der Twentieth Century Fox of Germany) beschwert. Nach Darstellung des Lesers beobachteten "zwei Herren und eine Dame, ganz in Schwarz gekleidet" das aus rund 20 Besuchern bestehende Publikum mit einem Nachtsichtgerät – an dem deutlich sichtbar (und störend) eine rote Lampe geleuchtet habe. Vor dem Kinosaal sei keinen Hinweis auf die Aktion angebracht gewesen, ebensowenig seien die Kinobesucher an der Kasse auf die Überwachung hingewiesen worden. "Wir hatten jedenfalls für einen Augenblick das Gefühl, dass in Naumburg die Stasi noch lebt", so der Leser. Auf seine Beschwerde habe die Chefin dies Kinos erklärt, "das werde von der Verleihfirma vorgegeben und auch beauftragt". (nij)